Abstinenzbeleg – Zurück zum Führerschein

Mit unserer Abstinenzkontrolle die Fahreignung zweifelsfrei belegen

Um eine Fahrerlaubnis dauerhaft zu erhalten, kann es erforderlich sein, Ihren Verzicht von Alkohol oder anderen Drogen zu belegen. Dies geschieht, wenn eine Verwaltungsbehörde aufgrund von Suchterkrankungen, Delikten und Drogeneinfluss oder dem Bekanntwerden vom Konsum Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat. Wir unterstützen Sie vorurteilsfrei mit unserem Abstinenz-Check.
Sie möchten mehr über unser Programm erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Vorteile der DEKRA Abstinenzkontrolle
  • Zweifelsfrei belegen, dass Sie keine Drogen zu sich nehmen
  • Chancen auf die Rückgabe des Führerscheins erhöhen
  • Sichere und moderne Methoden für einen zügigen, zuverlässigen Abstinenzbeleg
  • Abdeckung eines breiten Spektrums an Substanzen durch Urin- oder Haaranalysen
Hinweise für Beratung (Verkehrspsychologen/Suchtberatungsstellen) und für Selbsttest bei Alkohol-/Drogenproblematik

Zurück zum Führerschein

Behördlich geforderter Abstinenzbeleg

Das Fahren unter Alkohol- oder anderem Drogeneinfluss zieht häufig ein Fahrverbot nach sich oder führt zu einem längerfristigen Entzug der Fahrerlaubnis. Verstöße unter dem Einfluss von Substanzen können Fahrerlaubnisbehörden dazu veranlassen, generelle Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu äußern und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen. Hierzu gehört unter Umständen auch ein Abstinenzbeleg durch eine dafür geeignete Stelle.
Das DEKRA Abstinenzkontrollprogramm

Finden Sie eine DEKRA Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) in Ihrer Nähe!

Gerne helfen wir Ihnen vor Ort an 39 Standorten in Deutschland.
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Fragen und Antworten zu Abstinenzbelege (FAQ)
In gesetzlichen Bestimmungen ist festgelegt, wer die/der durchführende Ärztin/Arzt bzw. die durchführende Stelle sein darf. Die/der behandelnde Ärztin/Arzt ist davon ausgeschlossen. Unsere Ärztinnen/Ärzte bei den DEKRA-Begutachtungsstellen erfüllen die Voraussetzungen.
Der Beleg der Abstinenz kann bei Alkohol und Drogen durch Haaranalysen oder Urinkontrollen erbracht werden. Alkoholabstinenzbelege können auch über Blutanalysen durch die Bestimmung des Parameters PEth (Phosphatidylethanol) erfolgen.
Die Dauer des Abstinenznachweises hängt von Ihrer individuellen Vorgeschichte, d.h. dem Verlauf und dem Konsummuster, ab. Wir empfehlen Ihnen im Rahmen einer qualifizierten verkehrspsychologischen bzw. suchttherapeutischen Beratung den Zeitraum (6,12 oder 15 Monate) abklären zu lassen.
Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang und der Art der Laboranalysen ab. Sprechen Sie uns dazu an. Wir informieren Sie gerne persönlich.
Sie werden kurzfristig (1 Tag vorher) über die Urinabgabe oder Blutentnahme von uns per SMS, per E-Mail oder Telefonanruf einbestellt und darüber informiert, wo und wann Sie erscheinen sollen. Zum genannten Zeitpunkt müssen Sie dann Ihre Probe abgeben. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie im Verlauf des Abstinenz-Kontrollprogramms täglich Ihren SMS-Eingang sowie Ihre E-Mails als auch Anrufeingänge kontrollieren, auch am Wochenende oder einem Feiertag. Ein Nichterscheinen führt zum Abbruch des Kontrollprogramms.
Aufgrund des unterschiedlichen Abbaus des Alkoholmarkers PEth kann ein längerer Vorlauf von 2 Tagen gewährt werden, sofern ein Arzt/eine Ärztin an diesem Tag verfügbar ist.
Die Urinabgabe erfolgt unter direkter Sichtkontrolle und anschließender Temperaturprüfung. Dies ist Voraussetzung, damit das Abstinenz-Kontrollprogramm forensisch verwertbar ist und bei Ihrer MPU-Stelle anerkannt werden kann.
Nein, die Aufnahme von Kalorien über Nahrungsmittel und/oder (alkoholfreie) Getränke hat keinerlei Auswirkungen auf das Ergebnis einer Urin- oder Blutprobe.
Niedrige Kreatinin-Werte entstehen meist durch große Trinkmengen, die Ihren Urin so stark verdünnen können, dass die Urinprobe nicht mehr verwertbar ist. In diesem Fall muss die Probenabgabe wiederholt werden. Trinken Sie in den letzten 1,5 bis 2,5 Stunden vor der Urinabgabe nicht mehr als 200 ml, damit der Urin ausreichend verwertbar ist. Dies ist im Rahmen eines Abstinenz-Kontrollprogrammes höchstens zweimal möglich. Ferner darf der Kreatininwert nicht bei 2 aufeinanderfolgenden Proben jeweils erniedrigt sein.
Wir empfehlen Ihnen, alles zu unterlassen, was den gewünschten Erfolg des Kontrollprogramms gefährden könnte.
Alkoholhaltige Nahrungsmittel (Saucen, Desserts etc.) und alkoholhaltige Medikamente können eine nachteilige Auswirkung auf das Abstinenz-Kontrollprogramm haben. Für beides gibt es Alternativen, lassen Sie sich ggf. von Ihrem behandelnden Arzt beraten.
Bei einem Drogen-Kontrollprogramm können Produktbestandteile in Nahrungsmitteln (z.B. Mohnbrötchen, Mohnkuchen) und bestimmte Medikamente (z.B. CBD-Produkte) das Ergebnis des Kontrollprogramms nachteilig beeinflussen. Wir empfehlen Ihnen auf diese zu verzichten, ebenso Situationen zu vermeiden, in denen andere Personen Drogen konsumieren (sog. Passivkonsum).
Müssen Sie bestimmte Medikamente einnehmen, legen Sie bitte bei jeder Urinabgabe ein entsprechendes ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes vor.
Wir raten von solchen Mitteln ab, da z.B. das häufig zugesetzte Kreatin mitunter dazu führen kann, dass das Laborergebnis nicht verwertbar ist. Bei Unsicherheiten fragen Sie bitte im Rahmen der ersten Urinkontrolle die Ärztin/den Arzt während des Aufklärungsgespräches.
Sie können selbstverständlich während der Laufzeit eines Urin- oder Blutkontrollprogramms Urlaub nehmen. Sie müssen uns über Abwesenheiten rechtzeitig (3 Werktage im Voraus) schriftlich informieren, damit wir dies im Kontrollprogramm entsprechend berücksichtigen.
Bei bereits erfolgter Einladung zur Urin- oder Blutabgabe ist das Erscheinen verbindlich. Andernfalls erfolgt ein Abbruch des Kontrollprogramms. Falls Sie aus beruflichen oder anderen Gründen prinzipiell unvorhersehbare kurzfristige Abgaben nicht sicherstellen können, empfehlen wir Ihnen den Abstinenzbeleg besser über Haaranalysen zu führen. Wir informieren Sie gerne.
Sollten Sie (kurzfristig) erkranken, ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes dringend erforderlich. Achten Sie darauf, dass der Zeitraum der Erkrankung bestätigt und zudem eine Reiseunfähigkeit bescheinigt ist.
Zwischenbescheinigungen werden nicht erstellt. Wir informieren Sie lediglich bei auffälligen Laborergebnissen, die in der Regel mit einem Abbruch des Kontrollprogramms verbunden sind. Sie können in solchen Fällen jedoch jederzeit ein neues Programm starten.
Sie müssen das Ende der Laufzeit des Abstinenzprogrammes abwarten, bevor Sie bei der MPU Ihren vollständigen Abstinenzzeitraum nachweisen können. Der Abschlussbericht Ihres Abstinenz-Kontrollprogramms wird Ihnen per Post zugesandt. Diesen legen Sie am Tag Ihrer MPU vor oder reichen ihn nach, sollte er Ihnen noch nicht zugestellt worden sein.
Der Name steht für Phosphatidylethanol (PEth). PEth ist ein direkter Alkoholmarker im Blut. In der Fahreignungsbegutachtung wird dieser seit kurzem als weitere Möglichkeit zur Nachweisführung einer Alkoholabstinenz oder eines kontrollierten Umgangs mit Alkohol anerkannt.
Die Anmeldung zu einem PEth-Kontrollprogramm mit mehreren Probenentnahmen ist notwendig, um die Kontrollzeitpunkte zu organisieren. Ein Einzelbefund hat wenig Aussagekraft, denn er ermöglicht keine Einschätzung zum zeitlichen Verlauf eines Substanzverzichts, sondern ist lediglich eine Momentaufnahme.
Die Blutentnahme erfolgt über einen Einstich in die Vene und es wird eine kleine Menge Blut entnommen. Dieses Verfahren kennen Sie vermutlich von Untersuchungen durch Ihren Hausarzt oder von einem Klinikaufenthalt.
Die Trinkmenge bei der PEth-Bestimmung im Blut spielt im Gegensatz zur Urinabgabe keine Rolle. Die Bestimmung des PEth-Werts kann eine Alternative darstellen, wenn Sie bisher Probleme mit einem zu niedrigen Kreatininwert hatten oder falls sich eine Urinabgabe unter Sicht als problematisch erwiesen hatte.
Um an einem therapeutisch begleiteten Programm zum „Kontrollierten Trinken“ mit PEth-Kontrollen teilnehmen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bitte sprechen Sie uns an bevor Sie das Kontroll-Programm starten.
Bei erfolgreichem Abschluss des Abstinenz-Kontrollprogramms erhalten Sie von uns eine Abschlussbescheinigung. Diese ist forensisch verwertbar und wird bei der MPU anerkannt.
Mit einer Haaranalyse kann man einen Alkoholverzicht und/oder Drogenverzicht für einen mehrmonatigen Zeitraum vor der Haarentnahme belegen.
Es werden drei bleistiftdicke Haarbündel (in der Regel am Hinterkopf) direkt über der Kopfhaut abgeschnitten.
Es wird ein durchschnittliches Wachstum der Haare von 1 cm pro Monat zugrunde gelegt. Bei Alkoholfragestellungen kann ein Alkoholverzicht von drei Monaten mit einer Haarlänge von 3 cm belegt werden. Bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Drogen kann ein Drogenverzicht von 6 Monaten mit 6 cm langen Haaren belegt werden. Längere Haarabschnitte dürfen entsprechend der Beurteilungskriterien nicht untersucht werden.
Eine Behandlung der Haare (z.B. durch Koloration oder Haarfärbemittel) kann das Ergebnis der Analyse verfälschen, somit ist eine Haaranalyse nicht möglich. Sollten Sie nur kolorierte Haare haben, können Sie Ihren Alkohol- und/oder Drogenverzicht in einem Abstinenz-Kontrollprogramm über Urinproben belegen.
Im Normalfall werden nur Kopfhaare untersucht werden. In begründeten Fällen können auch Körper- oder Barthaare verwendet werden. Sprechen Sie uns dazu an. Wir informieren Sie gerne persönlich.
Alle diese Verfahren sind bei einer Begutachtung anerkannt, wenn sie entsprechend den fachlichen Vorgaben, d.h. nach den so genannten CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien erfolgen. Diese Anforderungen halten wir selbstverständlich ein.
Haaranalysen und Abstinenz-Kontrollprogramme (Urin/Blut) unterscheiden sich hinsichtlich der Planbarkeit und beim Startzeitpunkt des Abstinenzbelegs. Bei Haaranalysen ist die Terminplanung zur Abgabe der Probe nicht so zeitkritisch, wie bei der Urinabgabe oder Blutentnahme.
Während bei Abstinenz-Kontrollprogrammen mit Urin oder Blut bereits kurz nach dem Beginn des Verzichts auf Alkohol oder Drogen gestartet werden kann, ist bei Haaranalysen darauf zu achten, dass eine ausreichende Wartezeit (=Sicherheitsabstand) zum letzten Konsum einzuhalten ist. Dieser beträgt in der Regel 6 Monate. Bei Fragen hierzu informieren wir Sie gerne per-sönlich.
Sollte der Konsum von Alkohol und/oder Drogen schon längere Zeit zurückliegen, besteht mit einer Haaranalyse die Möglichkeit, diesen zurückliegenden Zeitraum zu belegen. In einem Abstinenz-Kontrollprogramm mit Urin oder Blut belegen Sie hingegen Ihren aktuellen Alkohol- und/oder Drogenverzicht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne persönlich. Die Kontaktadressen unserer MPU-Begutachtungsstellen finden Sie hier.

DEKRA – Ihr zuverlässiger Partner im Bereich Führerschein und Automobilen

  • Unsere nach ISO 17025 für forensische (gerichtsverwertbare) Zwecke akkreditierten Labore bieten zuverlässige Ergebnisse
  • Die erfahrenen DEKRA Ärzte und Ärztinnen stehen vorurteilsfrei an Ihrer Seite
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