Handwerkstrasse 15
70565 Stuttgart
Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat oberste Priorität. Diese Maßgabe gehört nicht nur zu unserer ureigenen DNA als Teil des DEKRA Konzerns, sondern per Gesetz auch für jeden in Deutschland ansässigen Betrieb. Die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über adäquate Maßnahmen zur Unfallverhütung zu unterweisen. Bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern besteht zudem die Pflicht zur Benennung eines (oder auch mehrerer) Sicherheitsbeauftragter.
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