HU-Checkliste für Pkw und weitere Fahrzeuge
Richtig vorbereitet auf die Hauptuntersuchung
Nachuntersuchungen aufgrund von Mängeln, die bei Ihrer HUfestgestellt werden, kosten Sie Zeit und Geld. Dabei sind sie oft mit der richtigen Vorbereitung häufig zu vermeiden. Unsere Kfz-Experten und -Expertinnen haben eine Checkliste erstellt, die Sie dabei unterstützt. Bei dieser Checkliste handelt es sich um Empfehlungen auf Grundlage der geltenden Vorschriften. Diese sind inzwischen sehr vielfältig und nicht nur vom Fahrzeughaltenden, sondern auch von der Art Typgenehmigung des Fahrzeugs abhängig.
Sie haben Fragen zu Ihrer HU? In unserem FAQ finden Sie weitere Informationen!
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Diese in der Regel 17-stellige Nummer identifiziert das Fahrzeug eindeutig. Ältere Fahrzeuge, insbesondere Anhänger, haben Fahrzeug-Identifizierungsnummern, die höchstens 14 Stellen aufweisen.
Die FIN muss in jedem Fall am Fahrgestell beziehungsweise dem Rahmen oder der Karosserie fest angebracht sein – das heißt eingeschlagen, -geprägt, -gefräst oder gepunktet. Außerdem ist sie auf dem Fabrik- oder Typschild angegeben. Häufig gibt es bei modernen Fahrzeugen ein zusätzliches kleines Schild mit der FIN am unteren Rand der Windschutzscheibe.
Die FIN muss mit den Angaben auf dem Typschild und in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
Technische Änderungen
Veränderungen am Fahrzeug, die eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens nach sich ziehen oder die zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden führen, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des veränderten Fahrzeugs.
Viele nützliche Informationen zum Thema technische Änderungen finden Sie in unserem Tuning Ratgeber
Wichtig ist, dass bei Teilegutachten immer eine Änderungsabnahme vorgeschrieben ist. Bei ABE und ABG können Sie den Auflagen entnehmen, ob eine solche Abnahme vorgeschrieben ist oder nicht.
Im Rahmen der HU prüfen unsere amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen bei festgestellten technischen Änderungen, ob eventuell vorgeschriebene Abnahmen durchgeführt worden sind. Bei Bedarf können Sie diese nachträglich durchführen.
Betriebsbremse
Die Bremswirkung muss ohne spürbare Verzögerung einsetzen. Auch bei starken Bremsvorgängen muss Ihr Auto in der Spur bleiben und darf nicht einseitig auf eine Seite ziehen. Des Weiteren sollten Ihre Pedalauflagen rutschsicher und der Füllstand der Bremsflüssigkeit im Ausgleichsbehälter ausreichend sein.
Achten Sie auf mögliche Anzeichen für starken Verschleiß wie Bremsbelagstärke oder Geräusche und andere Unzulänglichkeiten wie ein weiches, nachgiebiges Gefühl bei Pedalbetätigung als Hinweis auf Luft in der Bremsanlage.
Feststellbremse (auch Handbremse genannt)
Die Feststellbremse wird per Hand- beziehungsweise Fußhebel oder – bei moderneren Fahrzeugen – per elektronischem Taster aktiviert. Die Ausführung mit einem Handhebel wird landläufig auch als „Handbremse“ bezeichnet.
Sie sollte in jedem Fall sicher einrasten und das Fahrzeug in einer Steigung oder einem Gefälle zuverlässig halten. Zudem sollte sie leicht wieder zu lösen sein und keinen zu großen Leerweg aufweisen.
Die Lenkung ist ein wichtiges sicherheitsrelevantes System im Fahrzeug. Fehler oder Defekte in der Lenkung können fatale Folgen für Sie und Ihre Mitreisenden sowie unbeteiligte Dritte haben . Sie sollten ohne jeden Verzug beseitigt werden.
Beschädigungen an den Manschetten verschiedener Lenkungsteile sind mitunter ohne großen Aufwand erkennbar. Auch das Spiel in der Lenkung können Sie einfach überprüfen. Gehen Sie auffälligem Lenkverhalten oder plötzlich auftretenden Geräuschen in der Lenkanlage auf jeden Fall unverzüglich nach.
Scheiben und Spiegel
Prüfen Sie die Frontscheibe auf Mängel vom Platz des Fahrers, beziehungsweise der Fahrerin aus. Mängel sind beispielsweise Kratzer, Steinschläge oder Aufkleber.
Untersuchen Sie, ob Innen- und Außenspiegel Sprünge oder blinde Stellen aufweisen.
Kontrollieren Sie die Funktionalität Ihrer Scheibenwischer, der Scheibenwaschanlage sowie der Scheinwerferreinigungsanlage.
Beleuchtung und lichttechnische Einrichtung
Grundsätzlich dürfen nur solche lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen vorhanden sein, die ausdrücklich vorgeschrieben oder für zulässig erklärt sind. Zu den lichttechnischen Einrichtungen gehören neben den Scheinwerfern, Leuchten und Fahrtrichtungsanzeigern beispielsweise auch Rückstrahler und retroreflektierende Folien.
Neben der reinen Funktion der lichttechnischen Einrichtungen sind für die HU auch die entsprechend vorgeschriebenen Kontrollleuchten im Fahrdisplay und die Scheinwerfer-Einstellung von Bedeutung. Wenn eine manuelle Scheinwerfer-Höhenverstellung (Leuchtweitenregulierung) vorhanden ist, muss auch diese beidseitig einwandfrei funktionieren.
Die wichtigsten und überwiegend auch vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen sind:
- Abblend- und Fernlichtscheinwerfer
- Standlicht beziehungsweise Begrenzungsleuchten
- Tagfahrleuchten
- Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage
- Schlussleuchten
- Bremsleuchten
- Rückfahrscheinwerfer
- Nebelschlussleuchte
- Kennzeichenleuchten
Mit dem aktuellen Stand der Technik haben viele neue Designs und Beleuchtungstechniken Einzug in den Fahrzeugbau gehalten. Damit können unterschiedlichste Funktionen, wie zum Beispiel dynamisches Fernlicht, spezielle Ausleuchtungen für Gefahrenbereiche in Abhängigkeit des Ortes und der Fahrgeschwindigkeit oder Notbremslichter realisiert werden.
Zusätzliche Installationen sollten nur von Personen mit elektronischen Kenntnissen eingebaut werden, damit die Sicherheit im Betrieb und im Verkehr gewährleistet ist. Orientierung geben geprüfte Einheiten, auch im Hinblick auf die elektromagnetische Verträglichkeit.
Außerdem sind häufig oder zunehmend auch verbaut:
- Nebelscheinwerfer
- Abbiege- oder Kurvenlicht
Batterie
Wichtig: Besitzen Sie ein Elektrofahrzeug, erhalten Sie Informationen über den Zustand Ihrer Traktionsbatterie über den Bordcomputer Ihres Fahrzeugs. Wenden Sie sich bei Warn- oder Fehlermeldungen immer an eine Werkstatt, die für Reparaturen an Hochvoltsystemen geeignet ist. Führen Sie niemals selbst Reparaturen durch!
Die Bordnetzbatterie (12 V) Ihres Kfz muss ausreichend befestigt und sollte je nach Einbaulage komplett oder am Pluspol abgedeckt sein. Dadurch werden Beschädigungen am Fahrzeug und elektrische Kurzschlüsse vermieden. Die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs enthält hierzu wichtige Hinweise und auch Empfehlungen, ob und auf welchem Wege Kontroll- oder Wartungsarbeiten an der Batterie erforderlich sind.
Batterien sind bei modernen Fahrzeugen oft wartungsfrei, werden aber andererseits durch eine große Zahl von Verbrauchern im Bordnetz und durch besondere technische Einrichtungen wie der Start-Stopp-Automatik für den Motor stark belastet.
Elektrische Verbindungseinrichtung: Über die Anhängersteckdose wird die elektrische Verbindung zu den lichttechnischen Einrichtungen am angekuppelten Anhänger und zu dessen eventuellen anderen elektrischen Verbrauchern hergestellt.
Hupe
Die Hupe Ihres Autos muss funktionsfähig sein und es sollte keine Verzögerung nach der Betätigung bis zum Ertönen der Hupe geben.
Felgen- und Reifengröße
Die für Ihr Fahrzeug gesetzlich vorgeschriebenen Reifen finden Sie in den Fahrzeugpapieren:
- Feld 15.1 bis 15.3 sowie Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ziffer 20 bis 23 sowie Ziffer 33 im alten Fahrzeugschein
Hier können Sie Informationen über die zulässigen Größen der Bereifung sowie deren Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit nachlesen. Häufig sind jedoch nur Reifen einer zulässigen Dimension in den Fahrzeugpapieren vermerkt, obwohl auch andere genutzt werden dürfen. Diese ebenso zulässigen Bereifungen sind beispielsweise in der Übereinstimmungsbescheinigung (dem sogenannten CoC-Papier) zu finden, wie es für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung vorgeschrieben ist.
Wenn andere Reifen auf dem Fahrzeug montiert sind als in den Fahrzeugpapieren oder anderen zugehörigen Dokumenten beschrieben, sollte vor dem HU-Termin geklärt werden, ob es sich um eine Serienbereifung handelt.
Eine geänderte Bereifung wird im Zuge der HU beurteilt. Ist diese nicht vorschriftsmäßig, kann die Vorschriftsmäßigkeit nach der abgeschlossenen HU mit einer separaten Änderungsabnahme wiederhergestellt werden; alternativ kann diese bereits vor der HU durchgeführt werden. Eine Unterbrechung der Hauptuntersuchung ist nicht möglich. Für eine Änderungsabnahme sind wiederum entsprechende Prüfzeugnisse beziehungsweise Gutachten erforderlich.
Schäden an Reifen und Rädern
Überprüfen Sie Reifen und Felgen auf äußere Schäden. Auch wenn keine HU bei Ihnen ansteht, ist es wichtig, den Zustand Ihrer Reifen und Räder zu beobachten, damit Sie sicher an Ihr Ziel kommen.
Am Verschleißzustand der Reifen lassen sich mitunter Unstimmigkeiten in der Fahrwerksgeometrie des Fahrzeugs oder Defekte an Fahrwerksbauteilen erkennen. Deshalb untersuchen unsere Sachverständigen den Reifenzustand im Rahmen der HU genau und auch auf der normalerweise nicht sichtbaren Innenseite.
Weitere Tipps rund um das Thema Reifen finden Sie in unserem Ratgeber.
Reifenprofiltiefe
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm. Diese Verschleißgrenze sollte unter keinen Umständen unterschritten werden. Die Reifeneigenschaften können sonst nicht mehr gewährleistet werden. Das trifft vor allem für besondere Anforderungen zu, wie beim sogenannten Aquaplaning oder die Griffigkeit bei anspruchsvollen Fahrbahnzuständen.
Die Profiltiefe können Sie anhand der Verschleißindikatoren (TWI – Tread Wear Indicator) erkennen. In den Hauptprofilrillen der Reifen befinden sich an verschiedenen Stellen kleine Stege, die bei einer vorhandenen Rest-Profiltiefe von 1,6 Millimetern auf einer Höhe mit den Profilblöcken liegen. Das bedeutet, die Stege (TWI) verbinden die benachbarten Profilblöcke, die vor Erreichen der Verschleißgrenze durch eine Profilrille voneinander getrennt waren. Die Lage der TWI ist an der Reifenseitenwand beziehungsweise dem Profilrand mit „TWI“ markiert, sodass Sie von dort aus nur Richtung Profilmitte zu den Hauptprofilrillen gehen müssen.
Ein genaueres Messergebnis bietet jedoch ein Profiltiefenmesser, der praktisch wie ein Messschieber funktioniert. Setzen Sie den Profiltiefenmesser auf zwei benachbarten Profilblöcken auf und schieben Sie die Messschiene bis auf den Grund zwischen den Profilblöcken herunter. Die Profiltiefe können Sie dann an der Messskala ablesen.
Fahrwerk
Das Fahrwerk hat die wichtige Aufgabe, den Kontakt zwischen Fahrzeug und Straße unter allen normalen Bedingungen zu gewährleisten. Das gilt für alle zulässigen Beladungszustände und auch unter den Bedingungen eines starken Bremsvorgangs (Gefahrenbremsung), bei schnellen Richtungswechseln oder auch im Anhängerbetrieb.
Stoßdämpfer und Federn zählen dabei zu den wichtigsten sicherheitsrelevanten Bauteilen des Fahrwerks, denn sie sind die Bindeglieder zwischen Radaufhängung und Karosserie und sorgen dafür, dass auftretende Schwingungen aufgenommen und abgebaut werden.
Defekte Stoßdämpfer haben negative Auswirkungen auf den Verschleiß an der Radaufhängung, sie verlängern den Bremsweg und erhöhen die Gefahr für Aquaplaning und Schleudern in Kurven.
Wenn Ihr Auto beim Überfahren von Bodenwellen mehrfach nachschwingt, stark auf Seitenwind reagiert und die Fahrzeugfront bei Kurvenfahrten oder beim Bremsen stark eintaucht, sind das untrügliche Anzeichen für verschlissene Stoßdämpfer. Aber auch klappernde Geräusche auf schlechten Straßen oder Ölaustritt können Anzeichen sein.
Karosserie
Ernsthafte Durchrostungen sind leicht zu erkennen und sollten repariert werden. Besonders zu beachten sind
- Fahrzeugboden
- Schweller
- Kofferraumboden
- Kotflügel
- Radkästen
Scharfe Kanten, Spitzen oder allgemein gefährdende Fahrzeugteile sind unzulässig und müssen entschärft oder entfernt werden. Hierunter fallen auch Reste von ursprünglich vorhandenen Fahrzeugteilen, die Sie abgebaut haben.
Gleichermaßen gelten diese Anforderungen auch für nachträglich angebaute Teile wie Schwellerleisten oder Spoiler. Im Allgemeinen sind auch solche Teile nur dann zulässig, wenn ein entsprechendes Prüfzeugnis vorliegt, in welchem das jeweilige Fahrzeug genannt ist.
Sicherheitsgurte
Seit 1979 müssen bis auf wenige Ausnahmen an allen im Fahrzeugschein dokumentierten Sitzplätzen auch entsprechende Sicherheitsgurte vorhanden sein.
Sie müssen
- einwandfrei funktionsfähig sein (beispielsweise der Aufrollmechanismus von Automatikgurten)
- und dürfen äußerlich keine Schäden aufweisen.
Umbauten im Bereich der Sicherheitsgurte werden sehr streng beurteilt und müssen über entsprechende Prüfzeugnisse, beziehungsweise Gutachten, sowie eine dementsprechende Dokumentation in den Fahrzeugpapieren verfügen.
Warndreieck
Ein Warndreieck gehört zur Pflichtausstattung, muss entsprechend genehmigt und sollte immer unbeschädigt und einsatzbereit sein.
Tipp: Unabhängig von der anstehenden HU sollten Sie das Warndreieck von Zeit zu Zeit aus der Halterung oder Box nehmen und probehalber aufstellen, damit Sie es im Ernstfall finden und sicher handhaben.
Erste-Hilfe-Material
Verbandkästen sind normiert und müssen den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen genügen. Achten Sie beim Neukauf darauf, dass der Erste-Hilfe-Kasten der DIN 13164 entspricht. Eine Nachrüstpflicht gibt es nicht. Das bedeutet für Sie, dass Produkte bis zum Ablaufdatum auch der alten Norm vor 2022 entsprechen dürfen.
Prüfen Sie vor der HU die Vollständigkeit, beachten Sie das Ablaufdatum und ergänzen Sie gegebenenfalls Bestandteile des Verbandkastens.
Warnweste
In jedem Fahrzeug muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Optimal führen Sie jedoch für alle Mitfahrenden eine Warnweste mit. Die Warnweste muss der DIN EN 471 entsprechen. Den Vermerk der Normangabe finden Sie auf dem eingenähten Wäscheschild.
Ein bestimmter Aufbewahrungsplatz ist für die Warnweste nicht vorgeschrieben. Unsere Sachverständigen empfehlen Ihnen jedoch, die Warnweste möglichst griffbereit unterzubringen. So können Sie sie im Pannenfall schon beim ersten Aussteigen aus dem Fahrzeug anlegen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Warnwestenpflicht.
Motor
Es ist sowohl für die sichere Funktion und Langlebigkeit des Motors als auch aus Umweltschutzgründen wichtig, dass Ihr Motor keine Öl-Leckage aufweist oder Kühlmittel verliert. Wenn Sie am Stellplatz des Fahrzeugs wiederholt Flüssigkeitsaustritt feststellen, liegt hier möglicherweise ein schwerwiegendes Problem vor. Auffällige plötzliche Veränderungen beim Kühlmittel- oder Motorölstand sind ebenfalls Hinweise auf mögliche Undichtheit.
Im Rahmen der HU wird unter anderem die Abgasemission des Motors sowie die Funktion des Abgasreinigungssystems untersucht. Dies erfolgt bei zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen grundsätzlich mit einem Abgasmessgerät.
Abgas- und Auspuffanlage
Die gesamte Auspuffanlage muss sicher an allen dafür vorgesehenen Aufhängungspunkten befestigt sein. Außerdem darf keine Undichtheit aufgrund von starker Korrosion oder sonstigen Beschädigungen vorhanden sein. Achten Sie regelmäßig auf plötzlich eintretende Veränderungen beim Auspuffgeräusch, um rechtzeitig Schäden zu erkennen.
Austausch- oder Sportschalldämpfer aus dem Zubehörhandel müssen ein separates Prüfzeugnis (zum Beispiel EG-Genehmigung) aufweisen, in dessen Verwendungsbereich das betreffende Fahrzeug aufgeführt ist. Nur dann ist eine solche Änderung zulässig und somit abgesichert, dass das Abgas- und Geräuschverhalten sich nicht verschlechtert.
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