Digitaler Fahrtenschreiber

Fahrer- und Fahrzeugdaten automatisiert aufzeichnen

Ein digitaler Fahrtenschreiber kann in Güter- und Personenfahrzeuge eingebaut und zur Aufzeichnung bestimmter Fahrer- und Fahrzeugdaten genutzt werden. Seit 2005 müssen neue Nutzfahrzeuge (LKW/Busse) mit diesen digitalen Kontrollgeräten ausgerüstet werden.
Für einen ordnungsgemäßen Betrieb auf Grundlage der EU-Verordnung VO (EU) 2020/105 sind Fahrtenschreiberkarten in Form von Fahrerkarte, Werkstattkarte und Unternehmenskarte notwendig, deren Herstellung in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 geregelt ist. Wir stellen diese für Sie online oder in den DEKRA Niederlassungen in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt aus.
Hier können Sie eine Fahrerkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Fahrerkarte ersetzen.
Sie haben Fragen zum digitalen Fahrtenschreiber? Unsere Experten und Expertinnen sind für Sie da!
Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, ein anderer Fahrer Ihre Karte benutzt bzw. benutzt hat oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erschlichen wurde.
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte geben Sie die Karte der zuständigen Ausgabestelle zurück. Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte dann höchstens 15 Kalendertage fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Er muss aber nachweisen, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraumes vorzulegen oder zu benutzen.
Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte bis höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Sie müssen aber nachweisen, dass es nicht möglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen. Bei Diebstahl der Fahrerkarte drucken Sie am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen aus, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, geben auf dem Ausdruck Angaben zu ihrer Person an (Name und Nummer ihres Führerscheins oder Name und Nummer ihrer Fahrerkarte) und versehen diese mit Ihrer Unterschrift. Bei Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei der zuständigen Polizeibehörde den Diebstahl zur Anzeige bringen und bei der zuständigen Ausgabestelle des Mitgliedstaates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen Ersatz beantragen.
Der Verlust der Fahrerkarte ist der zuständigen Ausgabestelle des ausstellenden Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, zu melden. Sie dürfen Ihre Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist, sofern Sie nachweisen können, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.
Bei Verlust der Fahrerkarte drucken Sie am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen aus, die das digitale Kontrollgerät aufgezeichnet hat, machen auf dem Ausdruck Angaben zu Ihrer Person (Name und Nummer Ihres Führerscheins oder Name und Nummer Ihrer Fahrerkarte) und versehen diesen mit Ihrer Unterschrift.
Bei Verlust der Fahrerkarte müssen Sie bei der zuständigen Ausgabestelle des Mitgliedstaates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersatz der Karte stellen.
Die Fahrerkarte speichert höchstens 28 Tage Lenk- und Ruhezeiten. Nach dieser Zeitspanne werden die jeweils ältesten Daten überschrieben. Darüber hinaus werden folgende Daten gespeichert:
  • Nationalitätszeichen des ausstellenden Staates
  • Gültigkeitsdauer (von - bis) und das Datum der Ausstellung
  • Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Lenk- und Ruhezeiten einschließlich Unterbrechungen und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Die Daten können über das digitale EG-Kontrollgerät (Displayanzeige) selbst oder computerunterstützt ausgelesen werden (siehe Betriebsanleitung)
Sie können Ihre Fahrerkarte behalten.
Für Sie als Fahrer nicht. In diesem Fall gelten dieselben Bestimmungen wie für jeden anderen Fahrer.
Die Fahrerkarte wurde auf Sie ausgestellt und Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung der Karte verantwortlich. Die Fahrerkarte darf nie irgendwo liegen gelassen und unter keinen Umständen jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ein anderer Fahrer Ihre Fahrerkarte verwendet, stellt dies ein Missbrauch dar.
Sie geben das Symbol des Landes am Beginn und am Ende des Arbeitstages, sowie alle sonstigen Arbeitszeiten ein.
Sie können eine Ersatzkarte beantragen.
Der Diebstahl bzw. der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Ausgabestelle zu melden (Polizeiliche Diebstahlanzeige bzw. schriftliche Verlusterklärung) und ggf. eine Ersatzkarte zu beantragen.
Nein. Unternehmens- und Werkstattkarten haben unterschiedliche Funktionen.
  • Kartenkennung (Kartennummer, ausstellender Mitgliedsstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis)
  • Karteninhaberkennung (Name des Unternehmens, Anschrift des Unternehmens)
  • Unternehmensaktivitäten (Datum/Uhrzeit der Aktivität, Art der Aktivität, heruntergeladener Zeitraum, amtliches Kennzeichen und Zulassungsbehörde, Kartennummer und ausstellender Mitgliedsstaat)
Die Karte speichert mindestens 230 Aufzeichnungen.
Nein. Laut Fahrpersonal-Verordnung muss der Unternehmen die Daten aus dem Massenspeicher seiner Fahrzeuge mindestens alle drei Monate auslesen, umgehend eine Sicherungskopie erstellen und die Daten ein Jahr speichern. Diese Festlegung gilt ab dem ersten Fahrzeug. Damit ist die elektronische Speicherung und Sicherung vorgeschrieben. Andererseits soll ja gerade durch die elektronische Speicherung der Daten eine Reduzierung der Papierausdrucke erreicht werden und letztlich ist ein lückenloser Nachweis aller Daten des Massenspeichers über den Ausdruck sehr papierintensiv.
Sollte ein Unternehmer vergessen, sich auszuloggen, erfolgt mit der Unternehmerkarte des folgenden Unternehmers eine neue Anmeldung. Der neue Unternehmer kann die Daten des alten Unternehmers nicht sehen, da diese durch die Neuanmeldung gesperrt sind.
Bei einer privaten Nutzung eines Mietfahrzeugs bis 7,5 t benötigt der Fahrer keine Fahrerkarte, hier reicht ein Tagesausdruck. Verantwortlich für die Daten und das Archivieren ist natürlich der Vermieter mit seiner Unternehmenskarte. Bei Fahrten > 7,5 t muss der Fahrer eine Fahrerkarte benutzen.
Bei Probefahrten nach Werkstattaufenthalt, Rangierarbeiten sowie Überführungsfahrten von neuen, noch nicht zugelassenen Fahrzeugen wird keine Fahrerkarte benötigt. Bei Überführungsfahrten von zugelassenen Fahrzeugen (auch nach der oben beschriebenen Panne) ist eine Fahrerkarte erforderlich.
Wird trotz der Ausnahmen zum Einbau eines DTCO ein digitaler Tachograf freiwillig eingebaut, ist auch die Benutzerführung zu beachten, d. h. Fahren nur mit Fahrerkarte oder Auslesen der Daten mit Unternehmenskarte.
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