Externer Gefahrgutbeauftragter

Sichere Erfüllung gefahrgutrechtlicher Anforderungen durch externe Sachverständige

Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen alle Betriebe, die an der Beförderung von Gefahrgütern beteiligt sind, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellen. Von dieser Anforderung gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Diese Beauftragtenfunktion können Sie auch extern benennen. Unsere Gefahrgutexperten und -expertinnen beraten und unterstützen Sie umfassend in allen Bereichen zur Erfüllung Ihrer rechtlichen Pflichten und sorgen damit für Sicherheit im Verkehr.
Sie möchten mehr zu der Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragen erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihre Vorteile

  • Gesetzliche Pflichten sicher und effizient erfüllen
  • Kosten sparen durch externe Dienstleistung
  • Neutraler Blick von außen für mehr Sicherheit
  • Erprobte Lösungskompetenz für alle Branchen und Transportmittel

Pflichten für Betriebe

Spraydosen, Batterien, gefährliche Abfälle und weitere Gefahrstoffe werden in den meisten Bereichen unserer hochindustrialisierten Gesellschaft regelmäßig eingesetzt. Jedes Unternehmen, das Gefahrgüter transportiert oder an dem Transport beteiligt ist – beispielweise durch Verarbeitung, Versand, Verpackung oder Lagerung – ist durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung dazu verpflichtet, intern oder extern einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte zu bestellen. Deren Aufgabe besteht darin, Sie zu beraten, die betroffenen Mitarbeitenden zu unterweisen und an der Erstellung der gesetzlich geforderten Berichte mitzuwirken.

Sicherheit durch Kompetenz und Erfahrung

Unsere Sachverständigen unterstützen Sie entweder als externe Gefahrgutbeauftragte oder beraten Ihre intern dafür benannten Verantwortlichen zu allen Fragen im Umgang mit Gefahrgut. Sie führen zum Beispiel Unterweisungen durch, erstellen Merkblätter, begehen Ihr Unternehmen und helfen Ihnen bei Ihren Berichtspflichten.

Unser Leistungsportfolio

Die Einstellung eines Gefahrgutbeauftragten ist häufig mit hohen Kosten verbunden, daher lohnt es sich für die meisten Betriebe auf die Dienstleitungen von externen Sachverständigen zurückzugreifen. Unsere deutschlandweit vertretenen Gefahrgutexperten und -expertinnen stehen Ihnen hierbei fachkundig und neutral zur Seite. Branchenübergreifend und kompetent beraten sie zu gefährlichen Gütern und achten darauf, dass Sie allen gesetzlichen Pflichten nachkommen.
Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:
  • Stellung von externen Gefahrgutbeauftragten
  • Beratung zu Gefahrgutthemen
  • Analyse des Status-Quo
  • Unterweisung der Beschäftigten zu Gefahrgütern gemäß 1.3 ADR/RID/ADN
  • Unterstützung bei Klassifizierungsfragen
  • DEKRA Merkblätter zu wichtigen Gefahrgutthemen
  • Stellungnahmen und Expertisen
Haben Sie bereits eine beauftragte Person für Gefahrgut eingestellt, unterstützen unsere Experten und Expertinnen Sie ebenso. Neben den Leistungen des externen Gefahrgutbeauftragten, helfen wir Ihnen auch als Back-up, führen vorgeschriebene Betriebsbegehungen in Ihrem Auftrag durch, schulen Ihre Mitarbeiter und stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Gefahrgutbeförderungen zur Verfügung. Wir passen uns Ihrer Situation an.
Mitarbeitende müssen regelmäßig unterwiesen werden um die Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht sicher umsetzten zu können. Unsere Experten und Expertinnen passen die Unterweisungen an die Anforderungen Ihres Unternehmens an und führen die betriebsspezifischen Unterweisungen bei Ihnen vor Ort oder remote durch.
Unterweisungen können in folgenden Bereichen durchgeführt werden:
  • Straßenverkehr gemäß den ADR-Vorschriften
  • Schienenverkehr gemäß den RID-Vorschriften
  • Binnenschiffsverkehr gemäß den ADN-Vorschriften
Alle Schulungen, für die es behördliche Anerkennungen benötigt, wie zum Beispiel die Gefahrgutfahrerausbildung können über die DEKRA Akademie durchgeführt werden.
Mit dem Einsatz und der Beförderungen von Lithium-Batterien, müssen Sie neue rechtliche Pflichten erfüllen. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie neben der Stellung des externen Gefahrgutbeauftragten mit Gefahrgutberatung rund um die Elektromobilität.
Tätigkeitsfelder / Aufgaben
  • Gefahrgutberatung rund um die Elektromobilität
  • Stellung von Gefahrgutbeauftragten
  • Durchführung von Unterweisungen und Schulungen, Erstellung von Merkblättern
  • Betriebliche Begehungen
  • Unterstützung bei den Berichtspflichten
  • Unterstützung beim Gefahrgutumschlag intakter und beschädigter Lithium-Batterien
Wenn Sie mehr zum sicheren Umgang mit Elektromobilität im Unternehmen wissen möchten, haben wir hier alle wichtigen Informationen und unsere Services für Sie zusammengestellt.
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  • Flächendeckender Service durch mehr als 100 DEKRA Gefahrgutbeauftragte bundesweit
  • Hohe Akzeptanz unserer Gefahrgutbeauftragten als neutrale Berater und Beraterinnen
  • Unsere erfahrenen Gefahrgutbeauftragten bieten umfangreiches Fach- und Branchenwissen – auch in vielen angrenzenden Bereichen wie der Elektromobilität
  • Als eine der größten Sachverständigenorganisationen Deutschlands bieten wir Ihnen überdurchschnittliche Erfahrung, Kompetenz und Professionalität
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