FAQ für die Hauptuntersuchung (HU)
Wir beantworten Ihre häufig gestellten Fragen zur HU
Der Gesetzgeber gibt regelmäßige Fahrzeugchecks vor, um einen sicheren und umweltverträglichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Deshalb muss jedes Fahrzeug mit eigenem amtlichem Kennzeichen in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung. Rechtliche Neuerungen, Abläufe oder auch Spezifika beim eigenen Fahrzeug führen zu vielen Fragen. Deshalb haben unsere Sachverständigen diese für Sie gesammelt und beantwortet.
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:
Vor der Hauptuntersuchung
Der Termin für die erste Hauptuntersuchung bemisst sich nach dem Datum der Erstzulassung. Bei einem neuen Pkw ist diese nach 36 Monaten fällig, alle weiteren HU müssen alle 24 Monate erfolgen.
Ein neues Motorrad muss bereits nach 24 Monaten zur ersten Hauptuntersuchung und danach ebenfalls alle 24 Monate.
Je nach Fahrzeugart ist die Hauptuntersuchung alle 12 bis 36 Monate fällig. Vergleichen Sie hierzu die unten gezeigte Übersichtstabelle. Die HU-Fälligkeit ist auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) vermerkt oder erkennbar auf der HU-Plakette an Ihrem hinteren Kennzeichen.
Tipp: Nutzen Sie unsere HU-Erinnerung, damit Sie keinen Termin mehr verpassen!
| Fahrzeugart | Erste Untersuchung | Folgende Untersuchung |
| PKW | ||
| nach 36 Monaten | alle 24 Monate | |
| Krafträder | ||
| (inkl. Trikes und Quads) | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
| Wohnmobile | ||
| bis 3,5 t | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| über 3,5 bis 7,5 t | nach 24 Monaten | alle 24 Monate bis zum 6.Jahr, dann alle 12 Monate |
| über 7,5 t | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
| Anhänger | ||
| (inkl. Wohnanhänger) ungebremste | (inkl. Wohnanhänger) nach 36 Monaten | (inkl. Wohnanhänger) alle 24 Monate |
| bis 750 kg | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| über 750 kg bis 3,5 t | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
| über 3,5 bis 10 t | nach 12Monaten | alle 12Monate |
Die Fahrzeugart können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen. Die dort verwendeten Begriffe haben sich in den letzten Jahren mehrmals geändert - neuere Pkws werden z.B. als "Fz. z. Pers.bef. b.8 Spl." bezeichnet. Es ist auch möglich, dass baugleiche Fahrzeuge unterschiedlich eingestuft sind. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von unseren Experten beraten.
Der Termin für die erste HU bemisst sich nach dem Datum der Erstzulassung.
Gewichtsangaben = zulässige Gesamtmasse
Der Termin für die erste HU bemisst sich nach dem Datum der Erstzulassung.
Gewichtsangaben = zulässige Gesamtmasse
Neben der Zulassungsplakette, die je nach Stadt und Landkreis über ein anderes Motiv verfügt, wird auch die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen angebracht. Sie zeigt das Jahr sowie den Monat der nächsten Hauptuntersuchung an. Die HU-Plakette gibt es in sechs Grundfarben, welche sich alle sechs Jahre wiederholen. Das Jahr ist eingekreist in der Mitte der Prüfplakette zu erkennen. Außerhalb des Kreises sind die Zahlen von 1 bis 12 angeordnet. Die Zahl, die oben mittig ist, zeigt den Monat der nächsten Hauptuntersuchung.
Die zwei Striche unterhalb der Zahlen 1, 12 und 11 haben keinen Einfluss auf den Hauptuntersuchungstermin. Sie helfen lediglich der Polizei oder dem Ordnungsamt, im Vorbeifahren die Prüfplakette besser lesen zu können und somit HU-Überziehende zu identifizieren .
Die Hauptuntersuchung ist in der Regel an eine Frist von 24 Monaten gebunden. Der Termin, zu dem die HU fällig ist, darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughaltende ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Bei einer Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten wird Ihnen von den Fahrzeugüberwachern entsprechend der Gebührenordnung Straßenverkehr ein Aufpreis von 20% auf den Hauptuntersuchungspreis berechnet, da das Fahrzeug nun intensiver geprüft werden muss.
Die Ordnungsbehörden können ab dem zweiten Monat der Fristüberschreitung je nach Schwere ein Verwarn-, Bußgeld oder Punkte in Flensburg gegen Sie erlassen.
Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die ohne gültige Prüfplakette im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind. Bei Unfällen, die auf eine mangelnde Hauptuntersuchung zurückzuführen sind, kann die Kfz-Versicherung Regressansprüche geltend machen.
Welche Bußgelder und Ahndungen im Detail fällig werden, können Sie dem aktuellen Tatbestandskatalog entnehmen.
Die aktuellen Gebühren- beziehungsweise Entgelttabellen sind an allen DEKRA Prüflokationen für Sie einsehbar. Wir geben Ihnen hierzu auch gerne telefonisch Auskunft.
Für Anfragen zu den HU-Preisen erreichen Sie uns über die jeweiligen Kontaktdaten unserer Prüflokationen , unserer Servicehotline.
Mit unserem Online-Termin-Service können Sie an vielen DEKRA Standorten entspannt einen Wunschtermin reservieren. Hierfür benötigen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse und das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs.
Sollten keine freien Termine verfügbar sein, können Sie jederzeit ohne Voranmeldung innerhalb unserer Öffnungszeiten zur HU in unsere Prüfstraße kommen. Hier Standort finden.
Mitgebracht werden müssen grundsätzlich die folgenden Fahrzeugpapiere, die ohnehin bei jeder Fahrt mitzuführen sind. Unser Tipp: Bringen Sie lieber mehr als zu wenig Unterlagen mit!
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen (beispielsweise Bauartgenehmigungen, Allgemeine Betriebserlaubnisse oder Abnahmebescheinigungen – sofern diese nicht bereits in der Zulassungsbescheinigung vermerkt sind oder die eingebauten Teile ein EG/ECE-Genehmigungszeichen tragen und eventuelle Verwendungseinschränkungen oder Einbauanweisungen eingehalten werden)
- Bei Kraftfahrzeugen sind auch Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen (AU) und/oder Gasanlagenprüfungen (GAP) (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb) vorzulegen. Sollten diese noch gültig sein, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung.
Das insbesondere in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie in Speditionen verwendete Anhängerverzeichnis anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) reicht bei der Hauptuntersuchung nicht aus. Bringen Sie deshalb unbedingt die zu dem Anhänger gehörende Zulassungsbescheinigung mit.
Unsere Sachverständigen haben eine Checkliste für Sie zusammengestellt. Diese finden Sie hier.
Die Hauptuntersuchung
Unsere Sachverständigen prüfen Ihr Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf Zustand, Funktion sowie Ausführung und Wirkung der Bauteile und Systeme. Dies geschieht durch visuelle, manuelle oder elektronische und messtechnische Prüfungen sowie grundsätzlich ohne Montagearbeiten.
Die Prüfung umfasst auf Basis der HU-Richtlinie folgende Bereiche:
- Fahrzeugidentifikation und -beschreibung, Nachweis technischer Änderungen
- Bremsanlage
- Lenkanlage
- Sichtverhältnisse
- Lichttechnik und elektrische Anlage
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattung (inklusive Ausrüstung)
- Umweltbelastung
- Zusätzliche Untersuchungen an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung
Untersuchung der Bauteile und Systeme:
- Ausführung (Gestaltung, Anbringung, Anzahl, vorgegebene Schaltung, erforderliche Kennzeichnung)
- Zustand (Beschädigung, Korrosion und Alterung, überdurchschnittlicher Verschleiß, übermäßiges Spiel, sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage, Verlegung sowie Freigängigkeit und Leichtgängigkeit)
- Funktion
- Wirkung (Einhaltung beziehungsweise Erreichen vorgegebener Grenzwerte)
Anhand unserer HU-Checkliste lernen Sie die wichtigen Bauteile Ihres Fahrzeugs kennen, können eventuelle Mängel schnell feststellen sowie beseitigen lassen und sind vor unangenehmen Überraschungen bei der Hauptuntersuchung sicher.
Das Ergebnis der Untersuchung erfahren Sie unverzüglich vor Ort. Anhand der erstellten Mängelliste wird Ihr Fahrzeug in eine der folgenden Mängelklassen eingeteilt:
| Einstufung | Bedeutung |
| HW = Hinweise | Hinweise sind keine Mängel und sollen nur auf mögliche zukünftige Mängel (Verschleiß, Korrosion u. Ä.) hinweisen. Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt. |
| OM = Ohne erkennbare Mängel | Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt. |
| GM = Geringe Mängel | Die Prüfplakette kann zugeteilt werden. Sie müssen die Mängel unverzüglich beseitigen (längstens ein Monat). Auf eine Wiedervorführung wird verzichtet. |
| EM = Erhebliche Mängel | Die Plakette wird nicht zugeteilt. Falls die Nachprüfung nicht innerhalb eines Monats erfolgt, ist eine neue HU notwendig. |
| VM = Gefährliche Mängel | Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte Verkehrsgefährdung dar. Die HU-Plakette wird nicht zugeteilt und es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug keinerlei Fahrten mehr durchzuführen. Die Nachprüfung muss innerhalb eines Monats erfolgen. |
| VU = Verkehrsunsicher | Die Mängel am Fahrzeug stellen eine unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die vorhandene HU-Plakette wird entfernt und die Zulassungsbehörde informiert (Betriebsuntersagung). Die Nachprüfung muss innerhalb eines Monats erfolgen. |
Sie müssen die Mängel unverzüglich beseitigen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Kontrolle.
Erhält ein Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung (HU) die Prüfplakette nicht auf Anhieb, haben Sie als Fahrzeughalter oder -halterin die Pflicht zur unverzüglichen Mängelbeseitigung und zur Vorführung für die Nachprüfung innerhalb eines Monats.
Lassen Sie diese Frist verstreichen, droht ein Verwarngeld von 40 € und es ist eine erneute HU notwendig. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie als Fahrzeughalter oder -halterin den ersten Prüfbericht nicht vorlegen können.
Unser Tipp: Bewahren Sie den HU-Prüfbericht gut auf und bringen Sie ihn zur Nachprüfung immer mit!
Für die Nachuntersuchung wird der HU-Untersuchungsbericht benötigt, den Sie bei der ersten Prüfung, die Ihr Fahrzeug nicht bestanden hat, erhalten haben sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise der Fahrzeugschein. Nach der nicht bestandenen Prüfung müssen die betreffenden Mängel unverzüglich beseitigt werden und Sie haben auf den Tag genau einen Monat Zeit , das Fahrzeug zur Nachprüfung vorzuführen.
Der HU-Prüfbericht
Bewahren Sie den HU-Bericht sorgfältig bis zur nächsten Fahrzeugprüfung auf. Dieser Bericht ist zuständigen Personen beziehungsweise Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Bericht grundsätzlich im Auto mitzuführen. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Autofahrende aber dabeihaben.
Unsere Tipps:
- Wenn Sie den HU-Bericht verloren haben und die letzte HU weniger als zwei Jahre zurückliegt, benötigen sie einen Ersatzbericht. Eine kostenlose Kopie Ihres Prüfberichts können Sie direkt über unseren HU-Prüfbericht-Online-Service anfordern.
- Achten Sie beim Fahrzeugkauf auf die Herausgabe des aktuell gültigen HU-Berichtes.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen lediglich im zugelassenen Zeitraum genutzt werden. Dieser ist an den Ziffern zu erkennen, welche am rechten Rand des Kfz-Kennzeichens übereinanderstehen. Die Ziffer über dem Strich gibt dabei den Beginn, die Ziffer unter Strich das Ende des Zeitraums an. Der Zeitraum reicht von zwei bis maximal elf Monate.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen nicht außerhalb des Betriebszeitraums zu Hauptuntersuchung, sondern im ersten Monat nach der Betriebspause. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden, sondern ist auf nicht öffentlich zugänglichem Grund abzustellen. Hierzu gehören beispielsweise ein Privatgrundstück oder eine Garage.
Um eine Hauptuntersuchung (HU) für Ihr abgemeldetes Fahrzeug durchzuführen, müssen Sie zuerst eine Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk gemäß § 10 FZV für Fahrten erhalten. Daraufhin können Sie bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen beantragen. Sollte Ihr altes Kennzeichen neu vergeben worden sein, müssen Sie unter Umständen ein Neues prägen lassen.
Sobald das Zulassungsverfahren eingeleitet ist und die Versicherungsbestätigung vorliegt, dürfen Sie speziell zweckgebundene Fahrten zur Werkstatt, zur Prüforganisation und zur Zulassungsstelle durchführen. Diese Fahrten sind im Zusammenhang mit der Zulassung erlaubt, jedoch keine Ersatzteilbeschaffungen oder Einkaufsfahrten „auf dem Weg“.
Lassen Sie bei der Zuteilung des Kennzeichens gleich vermerken, wie lange man Zeit für das Zulassungsverfahren hat. Durch Werkstattaufenthalt kann es auch mehrere Tage dauern und sollte abgesprochen werden.
Generell sollten Sie in diesem Fall zunächst mit der zuständigen Zulassungsstelle Rücksprache halten, welche Vorgehensweise gewünscht ist.
Wir empfehlen das Fahrzeug beim Fachhandel (mit Prüfstützpunktberechtigung) oder in einer nahegelegenen Prüfstelle / Prüfstützpunkt prüfen zu lassen, um anschließend mit allen Papieren nur einmal den Gang zur Zulassungsstelle antreten zu müssen.
Alternativ kann auch mit durchgeführter Hauptuntersuchung selbsttätig die Online-Zulassung erfolgen. Bringen Sie auch hier zunächst die Voraussetzungen beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) oder der örtlichen Zulassungsstelle in Erfahrung.
Die technische Fahrzeugüberwachung ist national geregelt. Ausländische Prüfungsprotokolle sind somit ungültig, da diese nach den länderspezifischen Prüfkriterien durchgeführt werden.
Die Hauptuntersuchung muss deshalb von einer in Deutschland amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder Technischen Prüfstelle durchgeführt werden. Allerdings kann ein ausländisches Prüfprotokoll zur Glaubhaftmachung eines längeren Auslandsaufenthaltes dienen. Das Fahrzeug muss nicht sofort nach Überschreitung der Hauptuntersuchung nach Deutschland gebracht werden, um diese durchzuführen. Es sollte aber am besten direkt nach dem Eintreffen in Deutschland geprüft werden.
Viele nützliche Informationen zum Thema technische Änderungenfinden Sie in unserem Tuning Ratgeber oder kontaktieren Sie unsere Sachverständigen.
Download: Tuning Ratgeber
Ja, in den meisten Fällen. Die Abgasuntersuchung (AU) ist Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die AU darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden.
kundencenter@dekra.com



