Gefahrguttransport in Werkstätten und Autohäusern

02. Apr. 2026Kfz-Gewerbe / Nachhaltigkeit

Mehr Sicherheit im richtigen Umgang von Gefahrgut im Kfz-Gewerbe

Von Airbags über Lackstifte bis hin zu Hochvoltbatterien in Elektrofahrzeugen: In Werkstätten und Autohäusern kommen Mitarbeitende täglich mit einer Vielzahl gefährlicher Güter im Sinne der Gefahrgutvorschriften in Berührung.
Ein unsachgemäßer Umgang mit diesen gefährlichen Gütern zum Beispiel durch eine fehlerhafte Verpackung, eine unzureichende Kennzeichnung, falsche Papiere oder Fehler bei der Entsorgung kann ein Sicherheitsrisiko für Mitarbeitende, Umwelt und Öffentlichkeit verursachen und stellt zudem einen Verstoß gegen geltende Gefahrgutvorschriften dar – welcher welches auch zu Bußgeldern und Strafen frühen kann.

Rechtsgrundlagen für sicheren Umgang, Transport und Verpackung von Gütern

Die Beförderung gefährlicher Güter unterliegt den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Maßgeblich sind dabei insbesondere das
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG),
  • die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie das
  • ADR – Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Typischerweise werden in Autohäusern und Werkstätten bereits seit vielen Jahren verschiedene Gefahrgüter transportiert. Dazu gehören zum Beispiel Rücksendungen wie Airbags oder Gurtstraffermodule. Besonders im Bereich der Abfälle fallen aber auch regelmäßig Gefahrgüter an, darunter Starterbatterien, Spraydosen, ölverschmutzte Betriebsmittel sowie gegebenenfalls Altöl.
Relativ neu sind die Anforderungen, die sich durch die Elektromobilität ergeben. Hier geht es insbesondere um das Abschleppen von Hochvolt-Fahrzeugen sowie um die Beförderung von Traktionsbatterien in unterschiedlichen Zuständen (z. B. intakt, beschädigt oder defekt). In Abhängigkeit des Zustands der Batterie, müssen geeignete Verpackungslöungen ausgewählt werden, die eine Sichere Beförderung ermöglichen.

Verantwortlichkeiten

Viele Werkstätten unterschätzen, dass sie in diesen Fällen rechtlich schnell als Absender, Verpacker oder Verlader von Gefahrgut gelten und damit entsprechende Pflichten nach dem Gefahrgutrecht erfüllen müssen. Als Geschäftsinhaber stehe Sie hier in direkter Verantwortung.
Die genauen Vorgaben und Pflichten variieren je nach Tätigkeiten, Mengen und Gefahrgütern im Betrieb. Unsere Sachverständigen empfehlen daher eine individuelle Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die komplexen Anforderungen beim Transport von Gefahrgütern rechtssicher erfüllt.
Unsere Sachverständigen empfehlen Ihnen deshalb eine individuelle Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die komplexen Anforderungen beim Transport von Gefahrgütern rechtssicher erfüllt.

Wichtige Anforderungen:

Wichtig für die Umsetzung der Vorschriften ist es, dass die beteiligten Personen ausreichend Kenntnisse der umzusetzende Vorschriften besitzen. Deshalb sieht der Gesetzgeber hier vor, dass alle Mitarbeiter, die beteiligt sind, regemäßig unterwiesen werden.
Um hier sicher unterwegs sein zu können , müssen Unternehmen einen IHK geprüften Gefahrgutbeauftragten benennen, der den Unternehmen bei der Umsetzung unterstütz, Dabei kann es sich um einen internen Mitarbeiter handeln oder um einen externen Sachverständigen, der die gesetzliche Anforderungen erfüllt.

DEKRA Services für sicheres Gefahrgut-Handling

Damit Sie sich besser auf Ihre Haupttätigkeit konzentrieren können, unterstützen unsere Sachverständigen Sie umfassend im Bereich Gefahrgut mit der:
  • Stellung von Gefahrgutbeauftragten
  • Weiterbildung Ihres internen Gefahrgutbeauftragten
  • Unterweisung von Mitarbeitenden vor Ort
  • Beratung rund um das Thema Gefahrgut verpacken, transportieren und lagern

DEKRA Services für sicheres Gefahrgut-Handling

Damit Sie sich besser auf Ihre Haupttätigkeit konzentrieren können, unterstützen unsere Sachverständigen Sie umfassend im Bereich Gefahrgut mit der:
  • Stellung von Gefahrgutbeauftragten
  • Weiterbildung Ihres internen Gefahrgutbeauftragten
  • Unterweisung von Mitarbeitenden vor Ort
  • Beratung rund um das Thema Gefahrgut verpacken, transportieren und lagern
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