Verbindliche Grenzwerte am Arbeitsplatz
Viele Arbeitnehmer kommen regelmäßig mit Schadstoffen, Stäuben, Gasen, Aerosolen oder Dämpfen in Kontakt, für die verbindliche Grenzwerte gelten, die Sie als Arbeitgeber einhalten müssen. Deshalb ist es wichtig, Gefahrstoffe und daraus resultierende mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Belastungsquellen zuverlässig identifizieren
Mit umfassenden Materialuntersuchungen und Raumluftanalysen ermitteln die DEKRA Sachverständigen für Sie im Labor für Umwelt- und Produktanalytik Ursachen und Quellen von Belastungen. Als akkreditiertes Prüflaboratorium gemäß §7 Abs. 10 GefStoffV und DIN EN ISO/IEC 17025 unterstützen wir Sie mit zuverlässigen Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen von Gefahrstoffen sowie auch bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung, der TRGS und in allen Belangen der Arbeitssicherheit.