H-Kennzeichen / H-Zulassung
Vorteile und Voraussetzungen bei der Beantragung von H-Kennzeichen
Für klassische Fahrzeuge, deren Erstzulassung mehr als 30 Jahre zurückliegt, können Sie ein H-Kennzeichen beantragen. Unsere Sachverständigen der DEKRA Classic Services unterstützen Sie mit allen erforderlichen Prüfungen und Gutachten zur H-Zulassung. Sie möchten mehr zur H-Zulassung wissen? Wir sind für Sie da!
- Günstige Beiträge bei Kfz-Steuer und Versicherungen
- Geringere Umweltauflagen, wie Fahren ohne Katalysator
- Befahren von Umweltzonen ohne grüne Plakette
- Hohe Verkehrs- und Betriebssicherheit für Ihren Klassiker
Dauerhafte Fahrzeugnutzung
Wenn Sie Ihren Oldtimer ständig im Verkehr nutzen möchten, muss er als historisches Fahrzeug zugelassen sein und über ein H-Kennzeichen (auch bekannt als Oldtimer-Kennzeichen) verfügen. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie bei der Erfüllung der Voraussetzungen dafür. Sie führen die erforderliche Hauptuntersuchung für Oldtimer sowie die Begutachtung nach § 23 StVZO zur Anerkennung Ihres Klassikers als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ für Sie durch. Im Anschluss erteilen sie eine gültige Betriebserlaubnis. Ihr Fahrzeug muss dafür in einem guten, erhaltenswerten Zustand sein – also entweder im ursprünglichen, zeittypischen oder mit authentischen Teilen restaurierten Zustand. Veränderungen – wenn sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind und zeittypisch waren – sind möglich.
Die H-Zulassung beim Straßenverkehrsamt
Um für ein H-Kennzeichen zugelassen zu werden, sollten Sie sich am besten vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle informieren. Bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) der Versicherung
- Zulassungsbescheinigung I und II (Schein und Brief)
- Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung
- Gültiges Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Gegebenenfalls das bisherige Kennzeichen
Zulassungsalternative für mehrere Fahrzeuge
Wenn Sie mehrere historische Fahrzeuge besitzen und diese nicht dauerhaft anmelden möchten, können Sie mit einer sogenannten „roten Nummer“ – einem 07er-Kennzeichen – Ihre Klassiker temporär bewegen, zum Beispiel zur Vorführung bei Veranstaltungen. Dafür benötigen Sie den Nachweis der Verkehrssicherheit, die positive Begutachtung nach §23 StVZO sowie die Einwilligung der örtlichen Zulassungsstelle.
Für eine H-Zulassung muss ein Fahrzeug folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es muss
- älter sein als 30 Jahre, also ein Erstzulassungsdatum von vor mehr als 30 Jahren haben,in gutem Zustand sein,
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen oder mit Originalteilen restauriert sein,
- zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen und eine entsprechende Begutachtung nach § 23 StVZO haben und
- über eine gültige Betriebserlaubnis nach StVZO oder eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21StVZO verfügen.
Für ein als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassenes Fahrzeug wird die Kfz-Steuer pauschal abgerechnet und beträgt aktuell 191,73 Euro. Das gilt unabhängig vom Fahrzeugtyp für Pkw, Lkw, Traktoren, Wohnmobile oder Anhänger.
Das Fahrzeug muss über ein Alter von mehr als 30 Jahre verfügen, also vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein.
Ein Oldtimer-Kennzeichen entspricht im Aussehen dem Standard-Nummernschild und ist maximal 520 mm breit und 130 mm hoch. Am linken Rand befindet sich das Eurofeld mit Länderkennung. Das Nummernschild schließt rechts mit der H-Kennung ab, wobei die Gesamtanzahl der Zeichen nicht mehr als acht betragen darf.
Beispiel für ein H-Kennzeichen: B – VT 456H
Sie können die H-Zulassung und die Erteilung eines H-Kennzeichens bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen, wenn Ihr Fahrzeug alle Voraussetzungen erfüllt und Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig zur Zulassung vorlegen.
Für die Erteilung eines H-Kennzeichens benötigen Sie eine Begutachtung nach § 23 StVZO zur Anerkennung Ihres Klassikers als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“. Unsere erfahrenen und amtlich anerkannten Sachverständigen bieten Ihnen die Erstellung dieses Gutachtens als Teil unserer DEKRA Classic Services für Oldtimer und Youngtimer an.
Für die H-Zulassung und Erteilung eines H-Kennzeichen ist es erforderlich, dass Ihr Fahrzeug
- über eine gültige Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis nach StVZO verfügt.
- mit einem Gutachten nach §23 StVZO als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut anerkannt ist.
- in gutem, erhaltenswertem und restauriertem Zustand ist.
- die Erstzulassung vor mehr als 30 Jahren erfolgt ist.
DEKRA – H-Kennzeichen für Oldtimer
- Unser Herz schlägt für Oldtimer, deshalb unterstützen unsere Sachverständigen Sie mit Kompetenz und Erfahrung in allen Fragen und Anforderungen zur H-Zulassung
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