Ladekabel Prüfung nach DGUV V3 für E-Fahrzeuge
Unsere DEKRA Sachverständigen prüfen Ihre Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeuge fachgerecht und gesetzeskonform
Auch betrieblich genutzte Fahrzeuge unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung und müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich (UVV-Prüfung), auf Sicherheit geprüft werden. Ladekabel für Elektrofahrzeuge sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und müssen regelmäßig nach DGUV-Vorschrift 3 von qualifizierten Fachkräften geprüft werden.
Um Ihr Unternehmen dauerhaft rechtskonform und sicher aufzustellen, bieten wir Ihnen unsere umfassenden Prüfleistungen rund um die gesetzlich geforderte Kontrolle elektrischer Betriebsmittel – darunter auch Elektrofahrzeuge und deren Ladekabel. Unsere DEKRA Experten begleiten Sie durch den gesamten Prüfprozess: kompetent, praxisnah und exakt auf Ihre Anforderungen abgestimmt.
Sie möchten mehr über unsere Prüfleistungen für Elektrofahrzeuge und Ladekabel erfahren? Unsere Sachverständigen sind für Sie da!
Ihre Vorteile
Positionieren Sie Ihr Unternehmen als verantwortungsvollen Arbeitgeber mit höchsten Sicherheitsstandards in der betrieblichen Fahrzeug- und Ladeinfrastruktur.
- Prüfung von Ladekabeln und E-Fahrzeugen nach DGUV V3/V4
- Rechtssicherheit und Dokumentation für Ihre Prüfpflichten
- Reduzierung von Betriebsrisiken und Ausfallzeiten
- Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Unternehmen müssen ihre Elektrofahrzeuge und Ladekabel regelmäßig nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 70 prüfen lassen. DEKRA Sachverständige führen diese Prüfungen fachgerecht durch und bewerten dabei sowohl die Verkehrssicherheit als auch die sichere betriebliche Nutzung. Alle relevanten Komponenten werden überprüft, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden. So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten, schützen Mitarbeitende und sichern einen reibungslosen, sicheren Betrieb.
Die Prüfung nach DGUV V70 ist mindestens einmal jährlich, spätestens nach zwölf Monaten erforderlich. Elektrofahrzeuge und Ladekabel gelten als elektrische Betriebsmittel nach DGUV V3/V4 und müssen ebenfalls geprüft werden, wenn sie Mitarbeitenden bereitgestellt werden. Unternehmer sind zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet.
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach jeder Änderung oder Instandsetzung,
- sowie in regelmäßigen Intervallen (in der Regel jährlich)
Die Prüfung hat durch eine Elektrofachkraft zu erfolgen. In Ausnahmefällen ist die Prüfung durch eine „Elektrofachkraft für festgelegter Tätigkeiten“ (EFKffT) unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft möglich.
Hinweis: Die Vorschriften DGUV V3 (für Unternehmen der Privatwirtschaft) und DGUV V4 (für öffentliche Einrichtungen) sind inhaltlich identisch.
Eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme kann entfallen, wenn der Fahrzeughersteller schriftlich bestätigt, dass das Elektrofahrzeug allen Anforderungen der DGUV Vorschrift V3/V4 entspricht. In der Praxis ist diese Herstellerbescheinigung jedoch selten verfügbar.
Daher gilt: Elektrofahrzeuge, die als Dienstwagen oder Leasingfahrzeuge im Unternehmen eingesetzt werden sollen, müssen vor der ersten Inbetriebnahme zusätzlich zur DGUV V70 auch nach DGUV V3/V4 geprüft werden – unabhängig von der regulären Fahrzeugprüfung.
Ladekabel sind ein wesentlicher Bestandteil der Ladeinfrastruktur – und gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV-Vorschriften. Ob werkseitig mitgeliefert oder separat beschafft: Jedes Ladekabel muss vor dem Ersteinsatz geprüft werden, ebenso nach technischen Änderungen oder Instandsetzungen.
Dabei werden insbesondere folgende Punkte überprüft:
- Sichtprüfung auf Beschädigungen, Verschleiß und andere sicherheitsrelevante Mängel
- Funktions- und Sicherheitsprüfung aller elektrischen und mechanischen Komponenten
- Überprüfung der Einhaltung relevanter Normen und gesetzlicher Vorgaben
Darüber hinaus ist eine regelmäßige Wiederholungsprüfung vorgeschrieben – in der Regel mindestens einmal jährlich. Diese turnusmäßigen Kontrollen gewährleisten, dass mögliche Risiken frühzeitig erkannt und Ausfallzeiten minimiert werden. Unsere DEKRA Sachverständigen prüfen Ladekabel zuverlässig und normgerecht – zur Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und zur Vermeidung elektrischer Gefährdungen im Betriebsalltag. Durch die fachgerechte Dokumentation der Prüfungen erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre Prüfpflichten und schaffen Vertrauen in einen sicheren Arbeitsplatz.
Sorgen Sie für Sicherheit, Vertrauen und Regelkonformität – mit DEKRA als zuverlässigem Partner für Ihre Fahrzeug- und Ladekabelprüfung.
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