Was in der Praxis häufig vernachlässigt wird, ist die Erneuerung oder Anpassung der Gefährdungsbeurteilung, beobachten DEKRA Experten. Sie ist für den Gesetzgeber das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Für jeden Arbeitsplatz-Typ im Unternehmen muss beurteilt werden, welche Risiken für den Arbeitnehmer davon ausgehen können. Die Ergebnisse dieser Analyse sind die Grundlagen für alle weiteren Maßnahmen, technischen Prüfungen und Empfehlungen. Gefragt sind Arbeitssicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner gleichermaßen: Denn die Schutzmaßnahmen betreffen organisatorische, technische und medizinische Maßnahmen.
Ebenso aktualisiert werden muss die jährliche Unterweisung für alle Mitarbeiter. DEKRA setzt konzernweit auf eine zusätzliche Unterweisung, die alle Mitarbeiter im richtigen Verhalten im Umgang mit der Pandemie schult.
Eine aktuelle Entwicklung: Während der Dauer des zweiten Lockdowns wirken sich die allgemeine psychische Belastung und gedrückte Stimmung auch zunehmend im beruflichen Kontext aus. Hier müssen Führungskräfte gezielt ihre Skills im Führen von virtuellen Teams weiterentwickeln, um mentale Stärke und Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Bewährt haben sich auch spezielle Beratungsangebote für besonders belastete Mitarbeiter, die vertraulich und auf Wunsch anonym bei erfahrenen Psychologen in Anspruch genommen werden können.
[Autor]
Fatih Yilmaz, Leiter DEKRA Konzern Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (EHS)