Mit unserer umfassenden Laborausstattung prüfen wir PSA gegen Absturz aller Art nicht nur nach den einschlägigen unter der PSA Verordnung harmonisierten Normen, sondern prüfen und zertifizieren auch Anschlageinrichtungen der Typen A, B, C, D und E. Prüfgrundlage dafür ist die EN 795. Für Anschlageinrichtungen der Typen B, E führen wir die erforderliche EU-Baumusterprüfung unter Berücksichtigung der PSA-Verordnung durch, sofern diese nicht dauerhaft an einem Bauwerk verbleiben sollen. Anschlageinrichtungen der Typen C und D verbleiben in der Regel dauerhaft an Bauwerken und fallen damit unter die Regeln der EU-Bauprodukteverordnung. Hier führen wir auch orientierende Messungen und Prüfungen durch.
DEKRA prüft und zertifiziert:
- Abseilgeräte (EN 341)
- Anschlageinrichtungen (EN 795)
- Auffanggurte (EN 361)
- Haltegurte (EN 358)
- Sitzgurte (EN 813)
- Falldämpfer (EN 355)
- Höhensicherungsgeräte (EN 360)
- Verbindungsmittel (EN 362)
- Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung (EN 353-1)
- Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung (EN 353-2)
- Verbindungsmittel (EN 354)
- Höhensicherungsgeräte (EN 360)
- Schlingen (EN 566)
- Seilklemmen (EN 567)
- Kernmantelseile mit geringer Dehnung (EN 1891)
- Dynamische Bergseile (EN 892)
- Karabiner (EN 12275)
- Anseilgurte (EN 12277)