Strenger Gesundheitsschutz für Materialien mit Hautkontakt
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) werden größtenteils als krebserregend eingestuft. Hersteller müssen gemäß den PAK-Anforderungen der europäischen REACH-Verordnung die sichere Verwendung solcher Stoffe in ihren Produkten nachweisen. Dies betrifft bei Fahrrädern insbesondere Bauteile und Zubehör mit deren Materialien unmittelbarer, längerer Hautkontakt besteht. Ebenfalls weitere relevante Schadstoffe sind Weichmacher oder Schwermetalle. Pedelecs unterliegen zudem der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU.
Produktsicherheit durch Schadstoffprüfungen
Als neutraler, unabhängiger Prüfdienstleister unterstützen wir Sie bei der Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Richtlinien und führen alle chemischen Untersuchungen und Schadstoffprüfungen für Ihre Fahrradprodukte, -komponenten und -bauteile in unseren zertifizierten Laboren durch. Neben den Fahrradteilen prüfen wir auch die komplette Ausrüstung, wie Kleidung, Trinkflaschen, Helme und Reinigungsmittel sowie Pflegeprodukte für Fahrräder und E-Bikes.
Unsere Prüf- und Analytikdienstleistungen umfassen:
- REACH SVHC & Anhang 17 (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
- RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (inklusive (EU) 2015/863)
- PAK, Weichmacher, SCCP, Azofarbstoffe
- Reinigungsleistung und Materialverträglichkeit von Reinigern und Pflegeprodukten
- Prüfung von Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblättern von Reinigungsmitteln
- Werkstoffprüfungen und Schadensuntersuchungen