Sicherheitsdatenblätter und Etiketten für Gefahrstoffe

Erstellung, Prüfung und Aktualisierung Ihrer Sicherheitsdatenblätter und Etiketten gemäß REACH und CLP

Bei der Lieferung von gefährlichen Stoffen oder gefährlichen Gemischen muss dem abnehmenden Unternehmen ein entsprechendes Sicherheitsdatenblatt, kurz SDB, zur Verfügung gestellt werden. Dieses dient entlang der Produktions- und Lieferkette als zentrales Kommunikationsmittel für Informationen zum Gefahrstoff und muss nach speziellen Vorgaben gemäß der EU REACH-Verordnung verfasst werden. Die wichtigsten Informationen werden auf dem Gefahrstoffetikett zusammengefasst. Unsere erfahrenen Sachverständigen unterstützen Sie mit umfassenden Services im Bereich Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffkennzeichnungen.
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen für Ihre Sicherheitsdatenblätter erfahren? Dann sprechen Sie uns an!
Ihre Vorteile professionell erstellter SDB
  • Erhalten Sie die vorschriftsgemäße Dokumentation des Gefahrstoffes
  • Entsprechen Sie den gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen
  • Erhöhen Sie das Vertrauen gegenüber Kunden und Kundinnen und in Geschäftspartnerschaften
  • Steigern Sie Ihr Image als zuverlässiger Zulieferer und erhöhen Sie dadurch Ihre Marktchancen

Sicherheitsdatenblätter nach REACH

Das Sicherheitsdatenblatt ist ein wichtiger Bestandteil der Lieferkette, da es Verwendenden die notwendigen Daten und Empfehlungen bezüglich des Umgangs mit gefährlichen Stoffen und Gemischen vermittelt, um den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Form und Inhalt des SDB werden durch die EU REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals – EU-VO Nr. 1907/2006) im Artikel 31 vorgegeben.
Sobald ein herstellendes, formulierendes oder importierendes Unternehmen einen Stoff oder ein Gemisch an ein nachgeschaltetes anwendendes Unternehmen liefert – welches gefährlich im Sinne der CLP-Verordnung, PBT oder vPvB ist oder in der Kandidatenliste für zulassungspflichtige Stoffe aufgeführt ist – muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden.
Das SDB muss leicht verständlich in der Amtssprache des EU-Staates verfasst werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Außerdem muss es auch regelmäßig aktualisiert werden. Entscheidend für den Inhalt des Sicherheitsdatenblattes ist die Einstufung des jeweiligen Stoffs oder Gemisches hinsichtlich seiner Gefahreneigenschaften. Die Einstufung und Kennzeichnung erfolgten dabei basierend auf den Vorgaben und Regelungen der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging – EU-VO Nr. 1272/2008), die Kriterien für gefährliche chemische Stoffe und Gemische vorgibt. Neben detaillierten Angaben zu Stoffeigenschaften wird auch der sichere und richtige Umgang mit dem Gefahrstoff im SDB thematisiert.
Die CLP-Verordnung legt fest, welche Informationen das Gefahrstoffetikett enthalten muss. Dies sind insbesondere ein oder mehrere Gefahrenpiktogramme, ein Signalwort und Hinweissätze zu den Gefahren und Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus muss das Etikett weitere Angaben zum Produkt und Unternehmen enthalten.
Das SDB muss in einer Amtssprache des Ziellandes verfasst sein. Es muss auch weitere nationale Angaben enthalten, wie z.B. nationale Arbeitsplatzgrenzwerte und nationale Vorschriften, denen das Produkt unterliegt. Bei dem Versand in mehrere Länder nutzen Unternehmen gerne mehrsprachige Etiketten. Hier sind einige Besonderheiten zu beachten, damit das Etikett die verschiedenen nationalen Anforderungen erfüllt.
Unsere Services für Ihre Sicherheitsdatenblätter oder Gefahrstoffkennzeichnungen umfassen:
  • Erstellen von Sicherheitsdatenblättern gemäß REACH und CLP, sowie regelmäßige Aktualisierung der SDB
  • Erstellen von SDB für alle relevanten Rechtsräume weltweit, mit Übersetzung der Inhalte und Berücksichtigung nationaler Regelwerke
  • Erstellen von Etiketten nach CLP-Kennzeichnungsanforderungen, auch als Druckvorlage
  • Korrekte Gefahrstoffkennzeichnung durch CLP-Einstufung von Stoffen und Gemischen auf Basis verfügbarer phys.-chem, tox. und ökotox-Daten
  • Klassifizierungen und Einstufungen nach Gefahrstoffrecht (CLP), ADR, IMDG-Code, IATA, AVV-Schlüssel sowie WGK
  • Durchführung von Schulungen/Workshops rund um Gefahrstoffkennzeichnungen und Sicherheitsdatenblätter auf Basis der aktuellen Gefahrstoffverordnungen und -gesetze
  • Erarbeitung sachverständiger Stellungnahmen zur Kennzeichnung nach CLP, EU-Regelwerke zu Detergenzien, Aerosolen, Kosmetika, Abfall, Bedarfsgegenstände, Arzneimittel sowie zur Gefahrguteinstufung
  • Meldungen von Produkten bei nationalen Behörden
  • Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen
  • Unterstützung bei der Aktualisierung der internen Dokumentation zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (z.B. Betriebsanweisungen, Etiketten, Gefahrstoffverzeichnis)
Sollten physikalische und chemische Eigenschaften nicht bekannt sein, können diese in unserem Labor für Umwelt- und Produktanalytik bestimmt und so eine korrekte Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP-Verordnung ermöglicht werden.
CLP Revision Fristen verschoben
Am 3.12.2025 wurde im Amtsblatt der EU die „Stop the Clock“ Verordnung zur Verschiebung der Fristen für die geänderten Anforderungen der CLP-Verordnung (EU VO Nr. 1272/2008) veröffentlicht. Damit werden die Fristen zur Umsetzung der geänderten Anforderungen gemäß CLP-Revision verschoben, während die EU-Gremien (Kommission, Parlament und Rat) über die Rücknahme von Anforderungen zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen verhandeln.
Die neuen Fristen lauten:
  • Januar 2027: Artikel 1 Nummern 1 und 9, Artikel 1 Nummer 24 b und d, Anhang IV
  • Januar 2028: Artikel 1 Nummern 14, 15c, 26 und 27, Anhänge I Nummern 2 und 3, Anhang II Nummer 2.
Broschüre: Gefahrstoffetiketten
Der Lieferant eines Gefahrstoffs muss gemäß CLP (VO (EU) 1272/2008) Warnungen und Sicherheitshinweise auf dem Produktetikett anbringen. DEKRA unterstützt bei der Festlegung der Inhalte und kann auch das CI-konforme Layout übernehmen.
DEKRA-Brochure-Gefahrstoffkennzeichnung
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  • DEKRA berät seit über 30 Jahren Unternehmen zum Chemikalienrecht.
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