Die Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) enthält die Forderung, dass wann immer Prüfergebnisse für eine Konformitätsbewertung herangezogen werden, wir mit unseren Kundinnen und Kunden eine Entscheidungsregel vereinbaren müssen. Hiermit informieren wir Sie über die Anwendung der Entscheidungsregel im Labor Saarbrücken der DEKRA Automobil GmbH.
Bei Aussagen zur Konformität findet standardmäßig keine Berücksichtigung der Messunsicherheit statt und es wird die binäre Entscheidungsregel angewendet.
Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der Messwert innerhalb bzw. auf der Toleranzgrenze liegt. Bei Bildung eines Mittelwerts aus Einzelmesswerten wird Konformität nur bestätigt, wenn alle Einzelwerte innerhalb der Toleranz liegen. Gelten für die Einzel- und Mittelwerte unterschiedliche Toleranzen, wird die jeweils gültige Toleranz betrachtet. Andernfalls gilt die Anforderungen als nicht erfüllt.
Wünscht der Kunde eine Berücksichtigung der Messunsicherheit, so wird dies individuell mit ihm vor der Beauftragung vereinbart.