Technical Due Diligence

Investitionen strategisch angehen

Immobilien sind nach wie vor eines der beliebtesten Investitionsbereiche. Allerdings können bauliche und technische Mängel deren Wert erheblich beeinflussen. Von daher sollte eine Technische Due Diligence im Rahmen einer Immobilien-Transaktion zur Risikominimierung obligatorisch sein. Wir bieten Ihnen hierfür unser umfassendes empirisches Know-how, sowohl für Einzelprojekte wie auch für umfangreiche Immobilienportfolios. Sichern Sie Ihren Erfolg mit DEKRA Technical Due Diligence.Vereinbaren Sie jetzt Ihren Gesprächstermin!

Ihre Vorteile:

  • Zentral koordinierter Einsatz von DEKRA Experten-Teams bundesweit und international
  • Individuell flexibler Leistungsumfang
  • Mögliche Kombination(en) mit Environmental Due Diligence/ ESG Due Diligence, Verkehrswert-/ Marktwertgutachten oder Nutzungsdauergutachten
  • Vom Erstgespräch bis zum Projektabschluss: One face to the customer

Vor der Investition: Umfassende Gebäudeanalyse

Bei Immobilien-Transaktionen ist eine sorgfältige Analyse – Technical Due Diligence – zur Ermittlung sämtlicher entscheidender Informationen und Faktoren unerlässlich. Diese umfasst zahlreiche Bereiche, von der Bausubstanz über Energieeffizienz und Gebäudetechnik bis hin zu Brandschutz, Schallschutz sowie Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten. Diese Faktoren haben nicht nur wesentlichen Anteil daran, welche Kosten für Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung zu veranschlagen sind, sondern entscheiden auch über das tatsächliche Investitions-, Planungs- und Nutzungspotenzial einer Immobilie.

Größtmögliche Flexibilität durch modulare Bewertungsbausteine

Ganz gleich, ob Sie in Wohnanlagen, Hotels, Bürogebäude, Einkaufszentren, Logistikgebäude, Gewerbe- oder Industrieparks investieren möchten – wir bieten Ihnen das umfassende Know-how, das Sie für eine ganzheitliche Bewertung im Rahmen einer technischen Due Diligence (TDD) benötigen. Neben der Zusammenfassung der obligatorischen Objektdaten, der Eigenschaften und Besonderheiten des Grundstückes sowie der Beschreibung und Bewertung der Erschließungssituation, können Sie aus verschiedenen modularen Bewertungsbausteinen bedarfsgerecht wählen. Wir stellen diese nach Ihren Vorgaben, Schwerpunkten und Bedarfen individuell für Sie zusammen.
Sie haben die Wahl: Unsere modularen TDD-Bewertungsbausteine
In Verbindung mit den baukonstruktiven Komponenten des Gebäudes, auch oft „Dach & Fach“ genannt, werden folgende technische Bewertungen durchgeführt. Grundsätzlich ermitteln wir die einzelnen Kosten für die Instandsetzung/-haltung in Form einer Kostenschätzung. Ebenso unterziehen wir jeden Schaden/Mangel einer zeitlichen Bewertung (kurz-/mittel-/langfristig).
Wir beschreiben hier die Bauweise, die Art der Konstruktion, Achsraster und Besonderheiten in Verbindung mit dem Baukörper.
Die Prüfung der Baugenehmigung inklusive aller Anlagen, wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Statik, Brandschutzkonzept, Nachweis Mindestwärmeschutz (EnEV-/ GEG-Berechnung), Flächen und Ähnliches, ist Grundlage für alle weiteren Bewertungen.
In Verbindung mit den Vorgaben im Bauschein, beziehungsweise den Bauscheinen, führen unsere Bausachverständigen einen Soll-Ist-Abgleich vor Ort mit den damit verbundenen technischen Bewertungen durch.
Die Unterlagen werden vorab gesichtet und fachlich bewertet. Eventuell nicht vorhandene, aber erforderliche Nachweise werden benannt und gegebenenfalls mit den damit verbundenen Erstellungskosten dargestellt.
Wir prüfen, ob ein Energieausweis vorliegt und um welche Art des Energieausweises es sich handelt. Ebenso, ob der Energieausweis noch gültig ist beziehungsweise seine restliche Gültigkeitsdauer. Die Kennzahlen des Energieausweises werden überschlägig plausibilisiert. Sofern kein Energieausweis vorliegt, aber ein solcher vorhanden sein müsste (Verkauf, Vermietung, Leasing), bewerten wir dies inklusive der auch hiermit verbundenen überschlägigen Erstellungskosten.
Hinweis: Wir stellen bundesweit Energieausweisefür alle Arten von Gebäuden aus.

Die technische Bewertung der Baukonstruktion gliedert sich beispielsweise in folgende Gewerke:

Gründung, Abdichtung
Häufig bewerten wir diese in Verbindung mit der Statik und den Detailplänen, da die Art der Gründung sowie die Abdichtung meist nicht mehr sichtbar ist. Sofern hier jedoch offensichtliche Schäden oder Mängel erkennbar sind, dokumentieren wir diese, bewerten sie und ermitteln die damit verbundenen Instandsetzungs-/Instandhaltungskosten.
Gebäudetrennfugen
Vorhandene und sichtbare Gebäudetrennfugen, bevorzugt in Tiefgaragen oder Untergeschossen, begutachten und bewerten unsere Sachverständigen visuell hinsichtlich des aktuellen Zustandes und der Dichtigkeit. Eventuell erkennbare Schäden/Mängel werden erfasst, dokumentiert und finanziell bewertet.
Dach
Wir beschreiben und bewerten die Dachkonstruktion und Dachbeläge, Klempner-Bauteile, Entwässerungs-Komponenten, Sicherungseinrichtungen, Dachfenster, Oberlichter und weiteres. Zudem dokumentieren wir festgestellte Schäden/Mängel und geben eine Einschätzung zur Restnutzungsdauer (RND). Ebenso enthalten ist eine Bewertung des zeitlichen Rahmens für eine erforderliche Dacherneuerung inklusive der damit verbundenen Kosten und/oder notwendiger Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten.
Fassaden
Die Beschreibung und Bewertung der vorhandenen opaken Fassadenbekleidung(en) erfolgt ebenfalls inklusive einer Dokumentation der festgestellten Schäden/ Mängel sowie einer Einschätzung zur Restnutzungsdauer (RND). Dabei bewerten wir auch den zeitlichen Rahmen für eine erforderliche Fassadenerneuerung sowie damit verbundener Kosten und/oder notwendiger Instandhaltungs-/ Instandsetzungskosten.
Fenster/Fenstertüren/Glasfassaden/Außentüren
Die Beschreibung und Bewertung der vorhandenen transparenten Fassadenbauteile erfolgt inklusive der Dokumentation festgestellter Schäden/ Mängel sowie der Einschätzung der Restnutzungsdauer (RND). Auch hier ist die Bewertung des zeitlichen Rahmens einer erforderlichen Fassadenerneuerung inklusive der damit verbundenen Kosten und/oder notwendiger Instandhaltungs-/ Instandsetzungskosten enthalten.
Innenausbau
Die Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Gewerke des Innenausbaus (Bodenbeläge, leichte, mobile Trennwände, Wand-/ Deckenbekleidungen, Innentüren/ -fenster) beinhaltet auch die Dokumentation festgestellter Schäden/Mängel sowie eine Einschätzung der jeweiligen Restnutzungsdauer (RND), sofern möglich. Auch die Bewertung des zeitlichen Rahmens für erforderliche Modernisierungen/ Sanierungen sowie der damit verbundenen Kosten und/oder notwendiger Instandhaltungs-/ Instandsetzungskosten sind enthalten.
Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) inkl. Dokumentation festgestellter Schäden/ Mängel sowie Einschätzung der jeweiligen Restnutzungsdauern (RND) gemäß VDI 2067, sofern möglich. Bewertung des zeitlichen Rahmens erforderlicher Modernisierungen/ Sanierungen sowie der damit verbundenen Kosten und/oder notwendiger Instandhaltungs-/ Instandsetzungskosten.
In den Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) fallen folgende Gewerke:
  • Heizung/Wärmeerzeugung
  • Trinkwasserverteilung/Trinkwarmwasser-Erzeugung
  • Lüftung/Raumlufttechnische Anlagen
  • Kühl-/Klima-/Kältetechnik
  • Sanitäre Anlagen
  • Abwasserentsorgung
  • Elektroinstallation/ELT
  • Fördertechnik (Aufzüge, Fahrtreppen)
  • Blitzschutz
  • Gebäudeleittechnik/MSR
  • Sicherheitskonzept
Beschreibung und Bewertung des baulichen, technischen-, und organisatorischen im Abgleich mit dem vorhandenen Brandschutzkonzept inklusive Dokumentation festgestellter Schäden/Mängel. Bewertung des zeitlichen Rahmens erforderlicher Modernisierungen/Sanierungen sowie der damit verbundenen Kosten und/oder notwendiger Instandhaltungs-/ Instandsetzungskosten. Sofern hier weitere Untersuchungen oder Maßnahmen erforderlich werden (zum Beispiel nachträgliches Erstellen eines Brandschutzkonzeptes), die einen spezialisierten Brandschutz-Sachverständigen erforderlich machen, werden diese inklusive der damit verbundenen Investitionskosten beschrieben und empfohlen.
Beschreibung und Bewertung des Grundstückes mit Angaben zur Grundstücksgröße, der Außenanlagen, -beleuchtung, PKW-Stellplätze im Abgleich mit den Plänen sowie den Vorgaben gemäß Bauschein. Bewertung des zeitlichen Rahmens erforderlicher Modernisierungen/ Sanierungen sowie der damit verbundenen Kosten und/oder notwendiger Instandhaltungs-/ Instandsetzungskosten.
Zusammenstellung der Flächen
Prüfung und Abgleich einzelner Raummaße und –flächen mit den vorhandenen Plänen und Mietverträgen. Darstellung der gemessenen Raumabmessungen mit Auswertung von Abweichungen zu den Planmaßen. Gemessen werden ausgewählte Räume mit Hilfe eines Maßstabes beziehungsweise Laser-Messgerätes.
Darstellung der Flächen nach gif-MF-G oder MF-V
Aktuell werden Mietflächen oftmals noch über die Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277 festgelegt. Diese Grundlage hat durchaus Vorteile: Die Mietflächen werden eindeutig abgegrenzt und es gibt kaum Auslegungsmöglichkeiten hinsichtlich der Berücksichtigung beziehungsweise Nicht-Berücksichtigung von Flächen. Der Nachteil dieser Gliederungsart von Gebäudeflächen ist jedoch der, dass in der BGF große Flächenanteile enthalten sind, die durch den Mieter tatsächlich nicht nutzbar sind. Gemeint sind die Konstruktions-Grundflächen (KGF) der aufgehenden Bauteile (Wände, Stützen oder ähnliches). Der Anteil der KGF an der BGF beträgt im Schnitt in etwa 15 %.
Daher geht man im Bürobereich mittlerweile dazu über, statt der BGF die Netto-Raumfläche (NRF) gemäß DIN 277 für die Mietflächenfestlegung zu nutzen. Die NRF ist im Grunde die BGF abzüglich der KGF. Diese Mietflächendefinition spiegelt die tatsächlich nutzbare Fläche besser wider als die BGF, jedoch sind auch hier sind Flächenanteile enthalten, die für den Mieter keinen direkten Nutzen haben. Dazu gehören zum Beispiel die technischen Funktionsflächen (TF), also die Raumflächen, in denen sich technische Anlagen zur Ver- und Entsorgung des Gebäudes befinden.
Die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) hat daher ein Regelwerk formuliert, das die Mietfläche als eine Größe auffasst, die direkt aus den Gebäudeeigenschaften abzuleiten ist (Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G) beziehungsweise der Mietflächen für Verkaufsflächen (MF-V)).
Diese Richtlinie basiert im Wesentlichen auch auf den Begriffen der DIN 277, betrachtet die Flächen jedoch mehr aus kaufmännischer Sicht (ohne finanzielle Bewertung). In der MF-G sind zum Beispiel nichttragende Wände Bestandteil der Mietfläche. Das hat den Vorteil, dass Änderungen im Grundriss (Umbau oder Einbau zusätzlicher nichttragender Innenwände) keine Auswirkung auf die Mietfläche zur Folge haben. Allgemeine Flächen, die nicht vermietet sind, wie Technik-Flächen oder allgemeine Verkehrsflächen (Treppenhäuser, Aufzugsschächte, allgemeine Rettungswege im Gebäude) werden nicht weiter betrachtet, da diese in Verbindung mit den eigentlichen Mietflächen kaufmännisch nicht relevant sind.
Analyse der Flächeneffizienz
Die Effizienz des Grundrisses eines Gebäudes lässt sich überschlägig mit Hilfe einer Kennzahl ermitteln – der sogenannten Flächeneffizienz. Hierbei wird im Grunde nur die Nutzungsfläche (NUF) des Gebäudes durch die Brutto-Geschossfläche (BGF) geteilt. Grundlage beider Flächenarten ist wiederum die DIN 277.
Je höher der Wert dieser Division ist, desto besser ist die Flächeneffizienz. Mit Hilfe dieser Kennzahl können wiederum kaufmännische Entscheidungen und Einschätzungen vorgenommen werden – wie zum Beispiel, ob sich der Umbau von Geschossen und damit eine Erhöhung und Optimierung der NUF lohnt.
Mietvertragliche Wertung in Verbindung mit Mietereinbauten
Auf Basis der vorangehenden Berechnungen und Bewertungen kann eine Bewertung der Mietverträge vorgenommen werden. Allerdings nicht in juristischer Sicht, sondern aus fachlicher und kaufmännischer Sicht. Sind die in den Mietverträgen angegebenen Mietflächen korrekt oder bedarf es einer Anpassung? Wie sind eventuell vorhandene Mietereinbauten in technischer Sicht zu bewerten? Auf diese Fragen bietet die Analyse klare Antworten.
Hier prüfen und bewerten wir grundlegend, wie gut ein Gebäude umnutzungs- oder drittverwendungsfähig ist. Also mit welchem Aufwand sich das Gebäude innerhalb der vorhandenen Nutzung umbauen lässt (zum Beispiel in Bürogebäuden die Einzelbüros in ein Großraumbüro umwandeln). Alternativ wird die Möglichkeit untersucht, inwiefern eine Drittverwendung möglich ist. Dazu gehört beispielsweise der Umbau eines Bürogebäudes in ein Wohnhaus oder Hotel.
Im Rahmen dieser Analyse erfolgt die Bewertung einerseits in Verbindung mit der Baukonstruktion, andererseits in Verbindung mit der Gebäudetechnik. Sind sämtliche Innenwände in Leichtbauweise ausgeführt, ist ein Umbau oder eine Umnutzung ohne größeren baulichen Aufwand möglich. Existieren Installationsschächte in zentralen Bereichen oder sind Hohlböden und/ oder abgehängte Decken vorhanden, können Leitungen und Anschlüsse der Wasserver-/-entsorgung, Heizung, Lüftung oder Klimatechnik ohne größere Probleme und Eingriffe in die Bausubstanz umgelegt oder abgezweigt werden.
Bauordnungsrechtliche Sachverhalte sind beispielsweise Bebauungspläne (B-Pläne), der Denkmalschutz, Nachbarrechtliche Vereinbarungen, städtebauliche Verträge sowie sonstige Vereinbarungen oder Verträge mit der Stadt. Diese können mitunter erhebliche Auswirkungen auf die Rendite eines Gebäudes haben. Müssen gegebenenfalls Ablösen gezahlt oder Maßnahmen eingeplant werden, die normalerweise nicht im Bereich des Gebäude-Eigentümers liegen? Wurden vorherige Ablösen vernachlässigt und stehen noch aus, sind regelmäßige Kosten zu erwarten, die auf einer der vorgenannten Aspekte basieren. Solche Sachverhalte werden geprüft und bewertet, sofern die hierzu erforderlichen Unterlagen und Dokumente zur Verfügung stehen. Die Bewertung des zeitlichen Rahmens möglicher Maßnahmen erfolgt inklusive der damit verbundenen Kosten.
Technische Vorgaben an Gebäude aus diversen Richtlinien, Nachrüstverpflichtungen und ähnlichem können ebenfalls zu erheblichen Kosten führen und werden im Rahmen dieses Bausteins untersucht und bewertet.
Hierunter fallen folgende Schwerpunkte:
Arbeits-/ Verkaufsstätten-Richtlinie
An Arbeits- und Versammlungsstätten werden Anforderungen in unterschiedlichen Ausprägungen gestellt. Natürliche und künstliche Belichtung, Raumgrößen und –höhen, Barrierefreiheit – um nur einige zu nennen. Unsere Sachverständigen prüfen und bewerten hier eventuell vorhandene Missstände und dokumentieren diese. Ebenso bewerten sie erforderliche Maßnahmen auch hier finanziell und mit einer zeitlichen Zuordnung in kurz-/ mittel-/ langfristig.
Thermische Bauphysik
Gemäß Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) müssen insbesondere bei älteren Gebäuden im Falle eines Eigentümer-Wechsels verschiedene Nachrüstungen und energetische Verbesserungen umgesetzt werden. Hier prüfen wir, ob und welche Nachrüstverpflichtungen am Gebäude und der Gebäudetechnik erforderlich sind und wie hoch der damit verbundene Investitionsaufwand sein wird.
Auch nehmen wir eine grobe Einschätzung vor, inwieweit die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes mit welchen Maßnahmen gesteigert werden kann, wobei dies nicht den Anspruch an ein energetisches Sanierungskonzept hat.
Schallschutz
Hier erfolgen die Prüfung und Bewertung des Luft- und Trittschalls im Abgleich mit eventuell vorhandenen Mindest-Schallschutz-Berechnungen gemäß der DIN 4109. Dabei führen wir keine Messungen durch, sondern bewerten visuell und überschlägig, ob die Fassaden die Mindestanforderungen an den Außenschallschutz einhalten, ob der Schallschutz im Inneren den Anforderungen entspricht und ob der Trittschall die Mindestanforderungen einhält. Sofern es hier Nachrüstbedarf gibt, beschreiben wir Maßnahmen inklusive einer Kostenschätzung und empfehlen weiterführende Untersuchungen oder Messungen.
Insbesondere bei neueren Gebäuden ist das Thema Gewährleistung wichtig. Vorhandene Mängel oder Schäden können unter Umständen noch innerhalb der Gewährleistung auf Kosten der ausführenden Unternehmen behoben werden – was mitunter erhebliche Kosten sparen kann. Wir erstellen die Dokumentation in Form einer Liste mit Benennung des Unternehmens, des Gewerks und der Gewährleistungsdauer
Dafür sichten wir die vorhandenen Bauverträge und dokumentieren beziehungsweise bewerten diese hinsichtlich der Gewährleistungsfristen. Das beinhaltet auch bestehende Gewährleistungseinbehalte.
Wir prüfen und bewerten die vorhandenen Wartungsverträge aller relevanten Gewerke. Das beinhaltet die Prüfung, ob alle wartungspflichtigen Anlagen und Komponenten über entsprechende Wartungsverträge abgedeckt sind und ob gegebenenfalls zusätzliche Wartungsverträge zu bisher nicht regelmäßig gewarteten Anlagen abgeschlossen werden müssen.
Darüber nehmen wir eine überschlägige Bewertung vor, ob die Wartungsverträge die erforderlichen Leistungen zur fachgerechten Instandhaltung beinhalten.
Optionale Kombination mit weiteren Leistungen
Je nach Sanierungsstau im Gebäude ist eine grundsätzlich energetische Sanierung sinnvoll – im Idealfall mit einer damit verbundenen möglichen Förderung. Ergänzend und auf der Grundlage der Ergebnisse unserer Technischen Due Diligence führen wir eine energetische Ist-Analyse und Berechnung nach DIN V 18599 durch.
Basierend auf der energetischen Ausgangslage (End-/ Primärenergiebedarf in kWh/m²) simulieren wir Einzelmaßnahmen sowie Maßnahmenkombinationen mit dem Ziel, sowohl die Energieeffizienz wie auch die Wirtschaftlichkeit maximal zu steigern. Die damit verbundenen Investitionskosten ermitteln wir als Kostenschätzungen, ebenso wie die mit den Maßnahmen verbundenen Energieeinsparungen. Um die Wirtschaftlichkeit auch nachvollziehbar darzustellen, führen wir eine dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnung durch, die neben der klassischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Investition [€] / Einsparung [€] auch die Aspekte Energiepreissteigerung, Kapitalzins und Inflation berücksichtigt.
Aufbereitet in einem nachvollziehbar strukturierten Bericht, entwickeln wir unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Budgets sinnvolle und aufeinander abgestimmte Maßnahmen und Konzepte. Im Idealfall ist das Idealkonzept auch förderfähig und damit auch mit interessanten Tilgungszuschüssen verbunden (KfW-Programm Energieeffizient Sanieren).
Ergänzend zu einer Technischen Due Diligence, die sich hauptsächlich mit dem Zustand des Gebäudes befasst, ermitteln unsere Sachverständigen im Rahmen einer Umwelt Due Diligence, ob sich Schadstoffe und/ oder Altlasten im Gebäude und auf dem Grundstück befinden. Die Verantwortung für mögliche Gesundheitsrisiken im Gebäude beziehungsweise auf dem Grundstück liegt beim Eigentümer einer Immobilie. Dieser ist zudem haftbar für den ordnungsgemäßen Rückbau sowie die Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile oder Flächen.
Zum einen erfolgt die Analyse durch unsere Sachverständigen vor Ort, zum anderen recherchieren wir auch im Altlastenkataster der zuständigen Gemeinde, Kommune oder Stadt. Wir dokumentieren die Ergebnisse in einem umfassenden Bericht. Sofern im Rahmen dieser ersten Analyse und Beurteilung (Phase I) Schadstoffe oder Altlasten festgestellt werden, können wir diese in Phase II auch in unseren Laboren im Rahmen der Umweltanalytik exakt analysieren und Risikoabschätzungen untermauern.
Zu unserem Leistungsspektrum gehören auch Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB, Marktwertschätzungen sowie Markt- und Beleihungswertermittlungen nach § 16 Abs. 1 und 2 PfandBG. Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB sind für verschiedene steuerliche Zwecke erforderlich und können bei einem Rechtsstreit in Zusammenhang mit Erwerb / Veräußerung, Erbschaft, Vermögensauseinandersetzung oder gegenüber Behörden herangezogen werden.
Um die örtliche Situation und den Zustand der Liegenschaften festzustellen, führen unsere qualifizierten und erfahrenen Sachverständigen eine Innen- und Außenbesichtigung durch und holen fehlende Auskünfte bei Behörden ein. Auf Basis der Objektunterlagen wird anschließend das Gutachten ausgearbeitet. Die Eigenschaften zur Immobilie einschließlich deren rechtlichen Gegebenheiten (Miet- und Nutzungssituation, Rechte/ Lasten im Grundbuch, Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz und vieles mehr) werden dargelegt und fließen nachvollziehbar in die Wertansätze ein.
Von großer Bedeutung ist dabei die aktuelle Immobilien-Marktlage. Aus der Sachwert-, Ertragswert- und/ oder Vergleichswertberechnung wird der Verkehrswert inklusive des Bodenwertes abgeleitet und plausibilisiert. Fotodokumentation, Karten und Unterlagen sind feste Bestandteile der Leistung. Abschließend führen unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobilien-Wertgutachter und Immobilien-Wertgutachterinnen eine standardmäßige Qualitätssicherung durch.
Die Marktwertschätzungen beschränken sich auf eine stichwortartige Beschreibung der Immobilie und deren rechtlichen Gegebenheiten. Als objektive, neutrale Bewertung können die verkürzten Darstellungen als Basis einer Preisverhandlung für Kauf- oder Verkauf herangezogen werden, sind aber bei rechtlichen Auseinandersetzungen und gegenüber Behörden nicht verwendbar.
Die Markt- und Beleihungswertermittlungen nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes werden zur Vorbereitung der Finanzierung und Festlegung der Beleihungsgrenze durch die Bank benötigt. Unter Einhaltung der Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) werden Gutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie vereinfachte Wertermittlungen für wohnwirtschaftlich genutzte Objekte bei Vergabe von Kleindarlehen erstellt. Die Wertermittlung erfolgt mit professioneller Bewertungssoftware.
Schadengutachten
Ein Schadenfall, zum Beispiel an einem Gebäude oder technischem Bauteil, kann gravierende Folgen haben, auch wenn die auslösende Ursache vermeintlich gering war. Eine schnelle und genaue Ermittlung der Schadensursache ist dabei unerlässlich! Ein fundiertes, neutrales Bauschadengutachten durch unsere Sachverständigen geht den Ursachen auf den Grund.
Vor Ort besichtigen unsere Sachverständigen den Schadenort und nehmen die zu begutachtenden Schäden auf (zum Beispiel Risse-, Feuchte-, Schimmelschäden), führen eventuell notwendige Messungen durch (zum Beispiel von Lufttemperatur, -feuchte, Bauteiltemperatur und -feuchte, Risslage und -maße, Maßabweichungen) und ermitteln mögliche Schadensursachen. Außerdem kann die Schadenhöhe abgeschätzt und die Möglichkeit einer Schadensbeseitigung unter Berücksichtigung gleichwertiger Alternativen hinzugefügt werden.
Im Nachgang wird durch den Sachverständigen ein schriftliches Gutachten mit erläuternden Lichtbildern erstellt. Bei Bedarf wird dieses um die konzeptionelle Maßnahmenbeschreibung zur Schadensbeseitigung sowie die Grobkostenschätzung ergänzt.
Beweissicherung
Die Beweissicherung an bestehenden Gebäuden und Bauwerken dient der Dokumentation des Ist-Zustandes vor Abriss, Neubau oder Sanierung angrenzender Bauprojekte. Unsere Sachverständigen nehmen im Zuge einer Vor-Ort Begehung eine zerstörungsfreie Sichtprüfung von Bauteiloberflächen vor. Vorhandene Schäden (Aufnahme Ist-Zustand) werden dokumentiert. Das Ergebnis wird in einem schriftlichen Bericht mit Fotodokumentation zusammengefasst. Mittels dieser Dokumentation können nach einer Baumaßnahme Alt- und Neuschäden voneinander abgegrenzt oder Schadenerweiterungen festgestellt werden.
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DEKRA – Investitionen mit Technical Due Diligence schützen

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