Aufzüge zur Personenbeförderung, wie Lasten- und Personenaufzüge, Baustellenaufzüge, Fassadenbefahranlagen oder Paternoster, müssen nach BetrSichV regelmäßig durch eine Zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden. Für Anlagen ohne Personenbeförderung, wie zum Beispiel Kleingüter- und Güteraufzüge, ist in der Regel ebenfalls in festgelegten Intervallen eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Wichtig zu wissen: Ein vorhandenes CE-Kennzeichen entbindet nicht von der Durchführungspflicht einer Gefährdungsbeurteilung.
Für eine wirtschaftliche und effiziente Prüfung Ihrer Aufzugsanlagen setzen wir das innovative Lift Kontroll System (LiKoS) ein, mit dem unsere Sachverständigen Ihre Anlagen schonend, schnell und hochpräzise prüfen – ganz ohne Belastungsgewichte.
Bei hydraulischen Aufzugsanlagen montieren die DEKRA Sachverständigen einen Prüfanschluss, der kostenfrei in Ihrem Besitz verbleibt.